Russische Aktien, ADRs und GDRs: So gelingt der Umtausch

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ACHTUNG, WICHTIGES UPDATE: Bitte lesen Sie hier unsere neuesten Informationen zum Umtausch von ADR.

Anleger, die russische GDRs (Global Depositary Receipts) bzw. ADRs (American Depositary Receipts) oder EDRs (European Depositary Receipts) besitzen, müssen weiterhin mit erheblichen Nachteilen rechnen. Infolge des Ukraine-Konflikts und - damit einhergehend - neuer Gesetze und Sanktionen sind russische Emittenten verpflichtet, ihre GDR- bzw. ADR-Programme zu kündigen. Der Umlauf und die Ausgabe von Hinterlegungsscheinen ist verboten. 

Inhaber von russischen DRs erhalten daher künftig keine Dividende und dürfen nicht mehr von ihren Stimmrechten Gebrauch machen. Darüber hinaus ist mit Zwangsverkäufen (der den Hinterlegungsscheinen zugrunde liegenden Aktien) zu rechnen. Vor diesem Hintergrund müssen Anleger mit Verlusten rechnen. Betroffen sind u.a. Hinterlegungsscheine zu Aktien auf Unternehmen wie Gazprom, Lukoil, Magnit oder Mobile TeleSystems.

Wir helfen: Umtausch in Russland und auf Basis des russischen Rechts

Anlegern, welche diese Nachteile nicht hinnehmen und ihr Investment erhalten wollen, bieten wir in Zusammenarbeit mit unserer russischen Partnerkanzlei Bellerage an, die Hinterlegungsscheine in Aktien umzutauschen, und zwar im Wege grenzüberschreitender Kooperation und durch Übertragung der Wertpapiere und Eröffnung eines Depots in Russland. 

Zum Hintergrund: Der russische Gesetzgeber hat vor Kurzem das Gesetz Nr. 319-FZ der Russischen Föderation vom 14. Juli 2022 erlassen, welches Anlegern neue Möglichkeiten verschafft, ihre Hinterlegungsscheine in russische Aktien umzutauschen. Auf dieser Basis bieten wir Ihnen an, den Umtausch der Wertpapiere zu organisieren. Weitere Informationen zu diesem Service, Kosten, Kooperationspartnern und Fristen finden Sie hier: 

Russische Aktien: So gelingt der Umtausch

Achtung: Die Frist beträgt 90 Tage und endet am 11.10.2022 

Beachten Sie bitte, dass hier besonders kurze Fristen zu beachten sind. Nach dem Gesetz Nr. 319-FZ der Russischen Föderation vom 14. Juli 2022 haben Anleger ab Inkrafttreten des Gesetzes lediglich 90 Tage Zeit, um die notwendigen Anträge zum Umtausch der Hinterlegungsscheine in Aktien zu stellen. Da das Gesetz am 14. Juli 2022 in Kraft trat, endet die Frist mit Ablauf des 11. Oktober 2022.

Dies ergibt sich aus einer der zentralen Passagen des Gesetzes Nr. 319-FZ der Russischen Föderation vom 14. Juli 2022, wo es wie folgt lautet

Wenn die Rechte an Wertpapieren eines ausländischen Emittenten, welche die Rechte an den Aktien des russischen Emittenten verbriefen, von ausländischen Organisationen eingetragen sind und der Inhaber solcher Wertpapiere des ausländischen Emittenten [...] die Aktien des russischen Emittenten [...] infolge restriktiver Maßnahmen oder aufgrund von unfreundlichen Handlungen ausländischer Staaten nicht erhalten kann [...], hat der Inhaber [...] das Recht, innerhalb von neunzig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Antrag auf Zwangsumwandlung von Wertpapieren eines ausländischen Emittenten in Aktien eines russischen Emittenten bei der Verwahrstelle einzureichen, bei der das Depotkonto der Verwahrprogramme zur Erfassung von Rechten an Aktien des russischen Emittenten eröffnet ist.

- unverbindliche Übersetzung aus dem Russischen ins Deutsche -


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