S & K–Anlagebetrug: Schadensersatzklage gegen Finanzprofi AG eingereicht

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Dem Beginn der strafrechtlichen Aufarbeitung der Vorgänge um die S & K-Gruppe durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main folgt die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die geschädigten Anleger. 

Die Staatsanwaltschaft geht bei den Verantwortlichen von banden- und gewerbsmäßigen Betrug aus. So wurden auch über die ebenfalls insolvente Deutsche Sachwerte Emissionshaus AG vereinnahmte Gelder nicht wie vertraglich vereinbart reinvestiert, sondern mittels eines Schneeballsystems veruntreut. 

Gegen eine der Vertriebsgesellschaften, die Finanzprofi AG aus Hattersheim, wurde jetzt von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte für geschädigte Anleger eine Klage beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Die Anleger hatten auf Empfehlung der Finanzprofi AG  der Deutsche Sachwerte Emissionshaus AG ein Darlehen (Modell „Vario Flex“) zur Verfügung gestellt, ohne über die damit verbundenen Risiken sowie die Verflechtungen zwischen der Finanzprofi AG und den Verantwortlichen der S & K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer aufgeklärt worden zu sein. So saß Jonas Köller zeitweise im Aufsichtsrat der Finanzprofi AG und es gab bereits vor der Empfehlung Hinweise, dass es sich bei der S & K-Gruppe um ein Schneeballsystem handeln könnte. Über diese Umstände wurden die Anleger im Unklaren gelassen. 

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere betroffene Anleger gegen die am Vertrieb in dieser Angelegenheit beteiligten Vermittler. 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem und Rechtsanwalt Andreas Reiter

Über Rotter Rechtsanwälte

Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter („Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht“, Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.


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