Santander Consumer Bank AG zahlt unzulässige Bearbeitungsgebühr zurück

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Klarer Trend bei Rückforderung von Bearbeitungsgebühren –Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB erzielt weiteren Erfolg und erwirkt Rückzahlung

Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 30.05.2014 (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) wird der positive Trend für Verbraucher in Sachen Bearbeitungsgebühren bei Kreditinstituten, Banken, Sparkassen weiter fortgesetzt. In diesem Fall konnte einem Mandanten aus dem Berliner Umland durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB erfolgreich geholfen werden. Die im Klagewege geltend gemachten fast 900,00 Euro müssen durch die Santander Consumer Bank AG ebenso zurückgezahlt werden, wie die darauf anfallenden Zinsen i. H. v. knapp über 60,00 Euro. Nach den Urteilen des BGH war mit einem solchen Ausgang des Verfahrens zu rechnen. Die Santander Consumer Bank AG hat die Forderung jedoch umgehend anerkannt. Zur Freude des Mandanten konnte die gesamte Angelegenheit zum Thema Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren binnen weniger Wochen erfolgreich geklärt werden.

Bundesgerichtsurteil stärkt den Verbraucherschutz – Überprüfung von Kreditverträgen lohnt

„Es ist erfreulich zu sehen, dass die Banken nunmehr nach den Urteilen des BGH die Forderungen anerkennen, auch wenn man leider immer noch oft Klage androhen oder diese sogar einreichen muss. Es besteht sogar noch weitergehende Hoffnung, wenn der BGH im Oktober auch noch über die Verjährungsfrage für die Geltendmachung der Ansprüche entscheidet. Wenn der BGH auch dort ein verbraucherfreundliches Urteil fällt, dann können auch Kreditverträge aus vergangenen Jahren zur Prüfung gebracht werden. Unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren können dann auch noch aus den Jahren vor 2011 geltend gemacht werden“, erklärt Dr. Sven Tintemann, der schon zahlreichen Mandanten Bearbeitungsgebühren von der Santander und anderen Banken zurück geholt hat.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tintemann sieht dieser Entwicklung sehr erfreut entgegen, allerdings könnte die Bank aktiv den Verbraucherschutz stärken. „Es wäre schön zu sehen, wenn die Banken bestehendes Recht anerkennen würden und man nicht bis zur Klageerhebung gehen muss, um an seine unzulässig erhobenen Bearbeitungsgebühren zu gelangen. Leider versuchen die Kreditinstitute, Banken, Sparkassen immer noch alles, um die Bearbeitungsgebühren zu behalten und hoffen darauf, dass die betroffenen Verbraucher entweder aus Angst vor einem Prozess oder aus Mangel an Rechtschutzversicherungsdeckung keine Klage erheben werden. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist jedoch dringend zu einer Klage zu raten, denn die Bank ist dadurrh ungerechtfertigt bereichert auf Kosten des Kreditnehmers.“

Allen Verbrauchern, die in der Vergangenheit sog. Verbraucherdarlehensverträge abgeschlossen haben, ist somit zu raten, diese zunächst einmal auf unzulässige Bearbeitungsgebühren hin zu kontrollieren. Die Gebühren plus Zinsen können dann bei der Bank zurückverlangt werden. Zahlt diese nicht freiwillig, lohnt der Weg zum Rechtsanwalt. Kunden, die Verträge zur Finanzierung von Küchen, Autos und Technikartikeln gekauft haben, die finanziert wurden, sind übrigens genauso betroffen, wie Kunden, die ihren Konsumentenkredit direkt bei der Bank abgeschlossen haben.

Die Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB können bei Bedarf gerne damit beauftragt werden, die unzulässig erhobenen Bearbeitungsgebühren zurückzuholen. Für eine qualifizierte Ersteinschätzung steht den Betroffenen das Expertenteam unter 030-715 206 70 und kontakt@dr-schulte.de zur Verfügung.

 

V.i.S.d.P.:

 

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt und Fachanwalt

für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unter 030-715 206 70


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