Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz: Schadensersatz wegen Schließung?

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Es sind bereits einige Monate vergangen, seitdem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz sich in die recht lange Liste der aufgelösten offenen Fonds eintragen lassen musste. Doch obwohl die Liquidation bereits läuft, ist für so manchen Anleger des offenen Fonds weder die Schließung noch das spätere Aus des Fonds abgehakt. Dies zeigt sich daran, dass es auch im Herbst 2014 noch Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz gibt, die wissen möchten, ob sie Schadensersatz geltend machen können. Insbesondere dann, Anleger bis zur tatsächlichen Schließung unbekannt war, dass dies möglich ist.

BGH entschied im April 2014, dass über Schließungsrisiko aufgeklärt werden musste

Wurde ein Anleger von der Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P überrascht, dann sollte die Anlageberatung bzw. die „Überführungsberatung“ aus einer SEB Vermögensverwaltung überprüft werden. Denn in dieser sollten Anleger über alle Eigenschaften eines offenen Dachfonds informiert worden sein. Wurde ein Anleger in der Beratung unzureichend informiert, dann steht ein Anspruch auf Schadensersatz im Raum. Bei offenen Fonds mussten Anleger beispielsweise auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Fondsschließung hingewiesen werden, wie der Bundesgerichtshof im April 2014 bestätigte (Urteile vom 29.04.2014; Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

Bei Schadensersatz wegen Beratungsfehlern kommt es auf das individuelle Beratungsgespräch an

Wenn Anleger des Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sich unsicher sind, ob ihr Beratungsgespräch sie zutreffend über den offenen Dachfonds informierte, dann sollte die Anlageberatung rechtlich überprüft werden. Es kann dann von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ausgelotet werden, ob die jeweilige Anlageberatung Anknüpfungspunkte für Schadensersatz bietet. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Dachfonds bzw. dessen Schwesterfonds investierten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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