Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung "I Saw the Devil" iAd. Splendid Film GmbH

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Die in Berlin und Hamburg ansässige Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt derzeit für das Medienunternehmen Splendid Film GmbH Rechtsverletzungen an dem koreanischen Filmwerk „I Saw the Devil” des Regisseurs K.J.-W. ab.

Bei dem 2010 produzierten durch die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte abgemahnten Filmwerk „I Saw the Devil” handelt es sich um einen asiatischen Thriller, in welchem ein Psychopath jungen Frauen nachstellt, bis der Verlobte einer Betroffenen auf Rache sinnt.

Ohne, dass das Filmwerk ausweislich der gängigen Onlinekinodatenbanken den Weg in deutschen Kinos gefunden hat, wurde der von der Kanzlei Sasse & Partner abgemahnte Film „I Saw the Devil" am 15.04.2011 als Vertriebsmedium für den Einzelhandeln in Deutschland veröffentlicht. Bereits vor diesem Termin wurde das Filmwerk jedoch über das Internet und hier vor allem über so genannte Tauschbörsen verbreitet.

Obwohl das Filmwerk „I Saw the Devil", welches derzeit Inhalt aktueller Abmahnschreiben der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte ist, zu diesem Zeitpunkt für den deutschen Markt noch nicht veröffentlicht wurde, sind die im Internet kursierende Downloadangebote des gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Splendid Film GmbH rechtswidrig. Der Firma Splendid Film GmbH steht es als Rechteinhaberin für das deutsche Vertriebsgebiet nämlich frei, ob und auf welche Art und Weise eine Veröffentlichung stattfindet.

Die Veröffentlichung des Filmwerkes „I Saw the Devil" im Internet zum kostenfreien Bezug noch vor dem deutschen Verkaufsstart, steht im Widerspruch zu den fiskalischen Interessen der Firma Splendid Film GmbH, da diese zwangsläufig zu Einbußen beim Verkauf des Films im deutschen Vertriebsgebiet führt. Dementsprechend hat die Splendid Film GmbH zum Schutze Ihrer Interessen die Berliner und Hamburger Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte eingeschaltet, um ihre Interessen wahrzunehmen.

Die Firma Splendid Film GmbH lässt insoweit die Rechtsverstöße an dem Filmwerks „I Saw the Devil" im Internet ermitteln und zivilrechtlich - im Rahmen einer durch die beauftragte Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung „I Saw the Devil" - verfolgen. Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätige Rechtsanwaltskanzlei, die bereits langjährige Erfahrung in der Tätigkeit für Unternehmen aus der Unterhaltungs- und Medienbranche hat. Auch das Medienunternehmen Splendid Film GmbH hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte bedient um Urheberrechtsverstöße an Filmwerken wie „The Expendables", „Ong Bak 3" oder „IP Man 2" zu verfolgen. Wie auch bei der Abmahnung „I Saw the Devil", ging es in den zuvor von der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnungen seinerzeit um Verletzungen im Internet an den urheberrechtlichen Verwertungsrechten der Splendid Film GmbH. Hierbei wurden insbesondere Verletzungshandlungen über so genannte Filesharing-Portale verfolgt.

Wenn ein Filmwerk, wie derzeit das Filmwerk „I Saw the Devil" der Splendid Film GmbH im Internet über Tauschbörsen, wie beispielsweise Bittorrent, eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa, bezogen also heruntergeladen wird, so wird dieses Filmwerk auf Grund der besonderen Eigenschaft der ,der Tauschbörse zu Grunde liegenden, Peer-To-Peer-Software dafür, dass das Filmwerk zeitgleich mit dem Download allen anderen Nutzern dieser Tauschbörse zum Download angeboten wird. Dieser Vorgang stellt ein abmahnfähiges Veröffentlichen des Filmwerks „I Saw the Devil" dar, den die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte in ihren Abmahnschreiben verfolgt. Nach dem deutschen Urhebergesetz kann der Rechteinhaber von demjenigen, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, auf Beseitigung der Wiederholungsgefahr sowie der Beeinträchtigung in Anspruch genommen werden. Des Weiteren steht dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz gegen denjenigen zu, der die Verletzungshandlung tatsächlich begangen hat.

Folglich macht die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte für die Firma Splendid Film GmbH bei einem Verstoß an dem Filmwerk „I Saw the Devil" Unterlassungs- und Schadens-, sowie Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Internetanschlussinhaber an, dessen IP Adresse im Zusammenhang mit der Verletzungshandlung an dem Filmwerk „I Saw the Devil" ermittelt wurde, geltend. Aus den der Abmahnung in der Regel, zumindest jedoch auszugsweise, beigefügten Ermittlungsdatensätzen, kann der abgemahnte Anschlussinhaber selber leider nur wenig Rückschlüsse zugunsten einer Überprüfung der eigenen IP Adresse ziehen. Die in den Ermittlungsdatensätzen angegebene IP Adresse ist zumeist eine dynamisch vergebene Adresse. Dies bedeutet, dass die IP Adresse sich in Zyklen ändert. Verträge über die Vergabe einer statischen IP Adresse werden zumeist nur gegen Aufpreis geschlossen und richten sich in erster Linie an Unternehmen, die z.B. einen eigenen Webserver unterhalten oder einen VPN Zugang für die Mitarbeiter des Unternehmens vorhalten. Dementsprechend selten haben Endverbraucher eine statische IP Adresse.

Bei der Vergabe der dynamischen IP Adresse ändern sich zumeist nicht die ersten drei Ziffern der IP Adresse. Zwar kommt dies in Einzelfällen auch vor, so dass eingehende Prüfung angestrengt werden sollte, wenn der Ermittlungsdatensatz eine derart abweichende IP Adresse aufweist, jedoch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der von der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte angegebene Ermittlungsdatensatz fehlerhaft ist.

Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte zum einen die Unterlassung des abgemahnten Verhaltens und macht darüber hinaus Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten geltend. Zwar ist die Forderung von einem pauschalierten Betrag in Höhe von 800,00 Euro für den Empfänger eines solchen Schreibens zunächst vorrangig von Interesse, jedoch sollte keinesfalls übersehen werden, dass die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Hinsichtlich der von der Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch zu beachten, dass die Abgabe dieser Erklärung in unabgeänderter Form, von vielen deutschen Gerichten, als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Insoweit kann nicht angeraten werden, diese vorformulierte Unterlassungserklärung unüberlegt zu unterzeichnen. Vielmehr sollte die Unterlassungserklärung durch einen auf dem Gebiet des Filesharing erfahrenden Rechtsanwalt abgeändert werden.

Angemerkt sei der Vollständigkeit halber, dass das Filmwerk „I Saw the Devil" keine Jugendfreigabe im Rahmen der Einstufung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) erhalten hat. Die öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks - auch durch unerlaubtes Anbieten über so genannte Peer To Peer Tauschbörsen - stellt über die urheberrechtliche Verletzung hinaus auch eine Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Bestimmungen des medialen Jugendschutzes dar.

Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 JuSchG dürfen Bildträger, die mit „keine Jugendfreigabe" nach der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 JuSchG vom Anbieter gekennzeichnet sind, einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht zugänglich gemacht werden.

„Bildträger, die [. .] mit "Keine Jugendfreigabe" nach [...] der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht [...] zugänglich gemacht werden".

Dies kann neben zivil- auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ungeachtet des in der Abmahnung dargelegten Vergleichsangebots, sollte der Empfänger einer solchen Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte in jedem Fall die mit der Abmahnung im Hinblick auf einen Rechtsverstoß an dem Filmwerk „I Saw the Devil" gesetzten Fristen beachten. Ein Ignorieren der im Namen der Firma Splendid Film GmbH durch die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochenen Abmahnung kann sich sonst im Nachhinein als äußerst zeit- und kostenintensiver Fehler herausstellen.

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