Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Auch Sachverständigenkosten sind bei Mitverschulden des Geschädigten zu quoteln

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Rechtstipp vom 09.02.2012
Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, hat der Schädiger, soweit zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs eine Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs durch einen Sachverständigen erforderlich und zweckmäßig ist, grundsätzlich auch die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Trifft den geschädigten Fahrzeughalter an dem Unfall ein Mitverschulden, ist sein Ersatzanspruch gegebenenfalls auf eine Haftungsquote begrenzt. In diesem Fall sind auch die Sachverständigenkosten wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten zu quoteln. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit eine in der Rechtsprechung strittige Frage geklärt.

Bundesgerichtshof, PM vom 07.02.2012 zu Urteilen vom 07.02.2012, VI ZR 133/11 und VI ZR 249/11

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