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Schadenersatz wegen herabstürzender Äste

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Eine Stadt muss ihren Baumbestand pflegen und dafür sorgen, dass von ihm möglichst keine Gefahren ausgehen. Nachdem ein Auto durch einen herabstürzenden Ast beschädigt worden war, sprach das Oberlandesgericht (OLG) Hamm dem Eigentümer des Pkw jetzt Schadenersatz zu. Das Landgericht (LG) Dortmund hatte in erster Instanz noch anders geurteilt.

Alles Gute kommt von oben?

Ob an dem Sprichwort etwas dran ist, mag jeder für sich entscheiden. Sicher ist dagegen: Nicht alles, was von oben kommt, ist auch gut. Die Erfahrung machte auch ein 52-jähriger Mann aus Hamm, der sein Auto in Dortmund in einer Parkbucht abgestellt hatte.

Dort am Straßenrand stand auch eine Linde, von der tagsüber plötzlich ein Ast abbrach. Dieser fiel genau auf den Mercedes und beschädigte dabei dessen Dach.

Die Verantwortlichkeit der Stadt

Den Schaden von etwa 4700 Euro wollte der Eigentümer von der Stadt Dortmund ersetzt haben. Er meinte nämlich, die sei schuld, weil sie den Baum nicht ausreichend kontrolliert und damit ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Tatsächlich muss eine Stadt die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Astbrüche und andere von den Bäumen ausgehende Gefahren einzudämmen. Bei der Vielzahl an öffentlichen Bäumen müssen die Maßnahmen aber auch zumutbar sein.

Die Stadtverwaltung hatte angegeben, zweimal im Jahr eine Sichtprüfung durchgeführt zu haben. Das müsse doch ausreichend sein. Grundsätzlich hat sie damit recht. Bestehen allerdings konkrete Anhaltspunkte, dass der Baum krank ist bzw. eine höhere Gefahr von ihm ausgeht, hat eine eingehende fachmännische Untersuchung zu erfolgen.

Sichtprüfung nicht mehr ausreichend

Die Richter holten sich schließlich Hilfe von einem Sachverständigen und ließen die Linde genau untersuchen. Laut dem Gutachten gab es schon zuvor konkrete Anzeichen für eine besondere Gefährdung. Der Standort des Baums an einer Hausecke war ungünstig, da er so dem Wind besonders ausgesetzt war.

Wohl auch aus diesem Grund hatte sich eine kopflastige und zur Seite geneigte Baumkrone entwickelt – laut Gutachter ein Stabilitätsrisiko. Die Linde hatte zudem einen Schaden am Stamm, der die Vitalität des Baums beeinträchtigte. Eine überdurchschnittliche Menge an Totholz war ebenfalls vorhanden.

Das hätte die Stadt erkennen können und den Baum entsprechend intensiver kontrollieren müssen, entschieden die Richter am OLG. So bekam der Kfz-Eigentümer am Ende seinen Schaden ersetzt.

(OLG Hamm, Urteil v. 31.10.2014, Az.: 11 U 57/13)

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia.com

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