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Schadensersatz bei Augenverletzung

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Unüberlegtes Handeln kann schlimme Folgen haben. Diese Erfahrung machte ein 18-jähriger Auszubildender. In seinem Ausbildungsbetrieb - einer Kfz-Werkstatt - warf er ein Wuchtgewicht auf einen anderen Auszubildenden, der in ca. 10 Metern Entfernung stand. Der wurde von dem Gewicht für Autoreifen am Auge getroffen und so schwer verletzt, dass er mehrfach operiert und ihm eine künstliche Augenlinse eingesetzt werden musste. Trotzdem ist seine Sehfähigkeit dauerhaft eingeschränkt.

Klage auf Schmerzensgeld

Der verletzte junge Mann verklagte seinen Kollegen und forderte Schmerzensgeld und eine monatliche Schmerzensgeldrente. Nachdem das Amtsgericht Frankfurt am Main dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen hatte, musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in nächster Instanz den Fall entscheiden. Die Richter bestätigten das Urteil. Sie sahen den Täter voll in der Verantwortung und lehnten einen Haftungsausschluss zu seinen Gunsten ab.

Fahrlässige Gesundheitsbeschädigung

Ihrer Ansicht nach hätte der Übeltäter wissen müssen, dass ein kräftiger Wurf mit einem Wuchtgewicht zu solchen Verletzungen führen kann. Weil es sich bei dem Wurf gerade nicht um eine betriebliche Tätigkeit handelte, sondern um eine Tätigkeit, die dem privaten Bereich zuzurechnen war, kam eine Beschränkung der Haftung des Auszubildenden nicht in Betracht, führte das LAG aus. Für solche, dem persönlichen und privaten Bereich zurechenbaren Taten muss der Arbeitnehmer in vollem Umfang allein haften.

Anspruch auf Schmerzensgeld

Nach den erlittenen Schmerzen, der dauerhaften Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und damit der Lebensführung des Verletzten und der Gefahr einer weiteren Verschlechterung seines Gesundheitszustandes hielt das LAG 25.000 Euro als Entschädigung für angemessen. Einen zusätzlichen Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Schmerzensgeldrente lehnten die Arbeitsrichter jedoch ab. Im vorliegenden Fall seien die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.

(LAG Hessen, Urteil v. 24.01.2013, Az.: 19 Ca 4510/12)

(WEL)


Foto(s): ©iStockphoto.com

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