Rechtstipp vom 16.09.2011

Schadensersatz nach ärztlichem Behandlungsfehler

Sie vermuten, dass Ihrem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist? Sie sind unsicher, was sie nun tun sollen?

Sprechen Sie uns an und schildern Sie uns den Sachverhalt. Wir können Einsicht in Ihre Behandlungsunterlagen nehmen und gemeinsam mit Ihrer Krankenversicherung ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben, welches uns einen ersten Hinweis auf mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler geben kann.

Aber auch in einem Schlichtungsverfahren stehen wir an Ihrer Seite. In einem Arzthaftungsprozess liegt die Beweislast für eine fehlerhafte ärztliche Behandlung beim Patienten. Daher sind wir bestrebt, Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche möglichst außergerichtlich durchzusetzen und eine Einigung mit dem Arzt und seiner Berufshaftpflichtversicherung herbeizuführen. So kann Ihnen ein langwieriger, kostenintensiver Gerichtsprozess erspart bleiben, ohne dass Sie auf die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche verzichten müssen.


Bewertung
6 von 9 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert