Schadensersatz wegen Manipulation des EA288 Motors vom OLG Köln

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Das höchste Gericht in Nordrhein-Westfalen, das Oberlandesgericht Köln, setzt seine positive Rechtsprechung im Abgasskandal zur Manipulation des Nachfolgemotors EA288 fort.

Volkswagen hat im Jahr 2015 eingeräumt, den Motortyp EA189 derart manipuliert zu haben, dass die gesetzlichen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Volkswagen versichert jedoch bis heute, dass die Motorentypen, die ab dem Jahr 2014 in den Dieselfahrzeugen verbaut sind, über keinerlei unzulässigen Abschalteinrichtungen verfügen.

Schadensersatz bei dem Motor EA288

Diese Behauptungen haben mehrere Gerichte im Jahr 2020 und 2021 widerlegt.

Nunmehr hat zum ersten Mal auch ein Oberlandesgericht Volkswagen am 19.02.2021 zum Aktenzeichen 19 U 151/20 zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt, weil es davon überzeugt ist, dass Volkswagen auch den Motortyp EA288 manipuliert hat, was Schadensersatzansprüche für den Käufer bedeutet.

Eine Besonderheit in diesem Verfahren ist sogar, dass die Rechtsanwälte von Volkswagen in diesem Verfahren nicht einmal zum Gerichtstermin erschienen sind, sodass davon auszugehen ist, dass die Behauptungen des Klägers zur Abgasmanipulation zugestanden wurden. Hätte das OLG die Klage für unschlüssig gehalten, hätte es diese abgewiesen.

Zwei Oberlandesgerichte verurteilen Volkswagen wegen Manipulation

Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bereits in seinem Beschluss vom 16.02.2021 zum Aktenzeichen I 23 U 159/20 eine Verurteilung von Volkswagen in Aussicht gestellt, weil auch in diesem Verfahren der Kläger darlegen und belegen konnte, dass Volkswagen den Nachfolgemotor EA288 auf rechtswidrige Art und Weise manipulierte und eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaute, welche zu einer Betriebsstilllegung führen kann.

Diese Trendwende in der Rechtsprechung ist uns bereits aus den Verfahren zum manipulierten EA189-Motor bekannt. Am Anfang wurden die Klagen abgewiesen. Die Gerichte waren sich unsicher, wie sie die Manipulation rechtlich zu bewerten haben. Mittlerweile sind sich jedoch auch beim Nachfolgemotor EA288 immer mehr Gerichte sicher, dass Volkswagen weiter manipuliert hat. Wir empfehlen Ihnen daher unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen“ rät Fachanwalt für Verkehrsrecht Balduin.

Kostenfreie Prüfung vom Experten zum Dieselskandal

Sofern Sie ein Dieselfahrzeug des VW-Konzerns fahren, welches nach dem Jahr 2015 gebaut wurde, sollten Sie eine kostenfreie Prüfung über uns in Anspruch nehmen. Hierzu benötigen wir in der Regel nur einen Auszug des Fahrzeugscheins und die Mitteilung über den gezahlten Kaufpreis sowie den aktuellen Kilometerstand.

Rechte und betroffene Marken zum Motortyp EA288

Ziel des Verfahrens ist es nämlich, das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben gegen Erstattung des damals gezahlten Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung. Der so erzielte Summe übertrifft den Verkehrswert um ein Vielfaches.

Zum VW-Konzern gehören folgende Automarken:

  • Volkswagen
  • SEAT
  • Skoda
  • Porsche
  • Audi

Balduin & Partner Rechtsanwälte gehören im Rhein- und Ruhrgebiet zu den führenden Beratern zumDieselskandal. Über 1.000 Verfahren konnten wir bereits erfolgreich für unsere Mandanten im Abgasskandal abschließen.

Foto(s): Balduin & Partner


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