Schadensersatzrecht: Haushaltsführungsschaden

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Was ist Haushaltsführungsschaden und wie wird er berechnet?

Frage: Was ist der Haushaltsführungsschaden und wie errechnet er sich?

Antwort: Wer durch einen Unfall eingeschränkt ist, den Haushalt für sich und seine Angehörigen zu führen, erleidet den sogenannten Haushaltsführungsschaden. Hier ein Beispiel: Hausfrau T. führt für Ihren Ehemann und Ihre zwei Kinder den Haushalt. Dafür fallen durchschnittlich 44 Stunden/Woche an Hausarbeit an. Erleidet sie einen Unfall, muss ins Krankenhaus und hat bspw. einen verbleibenden Beinschaden, ergibt sich folgende Abrechnung:

  • Während der Zeit des Krankenhausaufenthaltes liegt Minderung der Fähigkeit, den Haushalt zu führen, in Höhe von 100 % vor. Dann sind die Kosten für eine qualifizierte Ersatzkraft mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttolohn in Höhe von ca. 1.800,00 € zu ersetzen.
  • Für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt kommt es auf die Genesung und die verbleibenden Einschränkungen bei der      Haushaltstätigkeit an, sodass eine geringer qualifizierte Kraft in zeitlich geringerem Umfang ausreicht, z. B. für 900,00 €/Monat. 
  • Führt die Fußverletzung dauerhaft zu einer Einschränkung der Haushaltstätigkeit, ist dauerhaft Ausgleich für eine Ersatzkraft zu      zahlen, z. B. 300,00 €/Monat. 
  • Wird keine angemessene Kraft eingestellt und behilft sich die Familie, sind die Kosten der Ersatzkraft direkt an Frau T. zu zahlen, allerdings netto.
  • Der Haushaltsführungsschaden betrifft in der Regel den Schaden, der dadurch entsteht, dass jemand seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Ehegatten oder seinen unterhaltspflichtigen Kindern nicht oder nicht vollständig erfüllen kann. Wenn Alleinstehende nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt unfallbedingt alleine zu führen, haben sie entsprechende Ansprüche als sogenannte vermehrte Bedürfnisse.
  • Es können erhebliche Ansprüche entstehen. Haushaltsführungsschaden/vermehrte Bedürfnisse können bis zum Lebensende      anfallen, sodass gewaltige Summen auflaufen können. 

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