Schattenbanken in Polen - Das wachsende Business - Kreditinstitute ohne Finanzaufsicht

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Der Schattenbanksektor ist im Jahr 2013 um 2,54 % gewachsen – so der Finanzstabilitätsrat (FSB) – der Umfang der Finanzdienstleistungen durch Nichtbanken beträgt 35 Billionen Dollar. „Dieser Trend ist vor allem auch in Polen deutlich erkennbar. Vor allem in letzter Zeit stieg die Sorge, als eine polnische Schattenbank mit Geldwäschegeschäften in Verbindung gebracht wurde“, referiert Rechtsanwältin Mika aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in der Arbeitsgruppe „Aktuelles im Bank- und Kapitalanlagerecht“. Die Kommission der Europäischen Union als auch viele Regierungen der Mitgliedstaaten sind sich einig: Der Schattenbankensektor ist gefährlich.

Was sind Schattenbanken?

Schattenbanken werden als „ein System der Kreditvermittlung, an dem Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb des regulären Bankensystems beteiligt sind“ definiert. Es sind Unternehmen, die bankähnliche Geschäfte betreiben, aber über keine Banklizenz verfügen, keinen Zugang zur Zentralbank haben und keinen staatlichen Garantien unterliegen (z. B. Einlagenschutz). Entscheidend ist aber, dass sie den staatlichen Regulierungen für das Bankenwesen nicht unterliegen, wie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Rechtsgrundlage ist hier das Kreditwesengesetz (KWG).

EU- Kommission warnt – Grünbuch zu Schattenbanken

Am 19.03.2012 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Grünbuch zum Schattenbankwesen.

Ein Grünbuch der EU-Kommission dient einer breiten Konsultation von Interessengruppen. Darin wird der Standpunkt der EU-Kommission genannt und die Erwartungen und Standpunkte der Interessensgruppe abgefragt.

In dem Grünbuch zum Schattenbankwesen weist die EU-Kommission darauf hin, dass Schattenbanken einerseits eine wichtige Funktion im Finanzsystem haben. So stellen sie eine zusätzliche Finanzierungsquelle dar und bieten den Anlegern Alternativen.

Allerdings können sie für eine langfristige Finanzstabilität auch mit Risiken verbunden sein. So kann eine untergeordnete Insolvenz einer Schattenbank sowohl direkt als auch indirekt über ihre Verknüpfung mit dem regulären Bankensystem mit Systemrisiken verbunden werden. Es besteht das Risiko, dass ein erheblicher Teil der Bankgeschäfte vom traditionellen Banksystem in das Schattenbanksystem getrieben werden könnte. Bei einlagenähnlichen Finanzierungsstrukturen kann es zudem zu einem massiven Mittelabzug kommen. Denn die Tätigkeiten von Schattenbanken sind ähnlichen finanziellen Risiken ausgesetzt wie Banken, ohne dabei aber vergleichbaren, durch Bankenregulierung und -aufsicht bedingten Zwängen zu unterliegen. Bestimmte Schattenbanktätigkeiten werden durch kurzfristig aufgenommene Mittel finanziert, wobei aber das Risiko eines plötzlichen und massiven Mittelabzugs durch die Kunden besteht. Der hohe Fremdmittelanteil kann die Anfälligkeit des Finanzsektors erhöhen. Die Tätigkeiten von Schattenbanken können in hohem Maße fremdfinanziert sein, wobei Sicherheiten mehrfach umgewälzt werden, ohne den von Regulierung und Aufsicht verhängten Limits zu unterliegen. Zudem besteht auch das Risiko der Umgehung von Vorschriften und Regulierungen. Banken versuchen, Schattenbanken nachzuahmen und versuchen, bestimmte Geschäfte in Unternehmen außerhalb ihres Konsolidierungskreises zu drängen.

Bestehende Rechtsvorschriften

Status quo: Schon jetzt finden sich Vorschriften, die den Schattenbanksektor, die Schattenbanktätigkeit indirekt als auch direkt regulieren, darunter: 

  • Die Eigenkapitalrichtlinie „CRD II“ (2009 /111/EG) verpflichtete Originatoren als auch Sponsoren verbriefter Forderungen dazu, einen erheblichen Teil ihrer gezeichneten Risiken zurückzubehalten. Im Bereich Liquiditätslinien Kreditengagement gegenüber Verbriefungszweckgesellschaften wurde die Pflicht zur Vorhaltung von entsprechendem Eigenkapital eingeführt.
  • Die Richtlinie „CRD III“ (2010/76 /EU) verschärfte nochmals diese Pflicht. Die Banken unterliegen nun zusätzlichen Angabepflichten und müssen bei Anlagen in komplexe Wiederverbriefungen erheblich mehr Eigenkapital zur Deckung ihrer Risiken vorhalten.
  • Zudem wurde auch der Geltungsbereich bestehender Vorschriften auf die Schattenbanktätigkeit ausgeweitet. So findet bei Wertpapierfirmen die Finanzmarktrichtlinie Anwendung (MIFID 2004/39/EG). Direkt regelt die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds den Schattenbanksektor. Die Richtlinie verpflichtet Vermögensverwalter, Liquiditätsrisiken zu bewachen und ein Liquiditätsmanagementsystem einzurichten.

Regulierungsvorschläge der Europäischen Kommission

In ihren Erwägungen weist die Kommission darauf hin, dass der Schattenbanksektor einer erweiterten Überwachung und Aufsicht bedarf. Es bestünde die dringende Notwendigkeit, die bestehenden Datenlücken bei der Verknüpfung zwischen Banken und Finanzinstituten ohne Bankenzulassung auf globaler Ebene zu schließen.

Es wird notwendig sein, ständige Verfahren für die Sammlung und den Austausch von Informationen über Ermittlung und Aufsichtspraktiken zwischen allen EU-Aufsichtsbehörden, der Kommission, der EZB und anderen Zentralbanken sicherzustellen. Die Beaufsichtigung von Schattenbanken müsste nach Ansicht der Kommission auf nationaler und europäischer Ebene erfolgen.

Fahrplan der EU- Kommision

Im September 2013 veröffentlichte die EU-Kommission einen Fahrplan für die Bekämpfung der mit dem Schattenbankwesen verbundenen Risiken. Dieser umfasst bereits die Stellungnahmen der Interessengruppen zum Grünbuch. Darin werden konkrete Regulierungsvorschläge erfasst:

Schaffung eines Rahmens für Geldmarktfonds:

Die Vorschriften sollen das Liquiditätsprofil und die Stabilität der Geldmarktfonds verbessern. Mit Liquiditätsmanagement ist gemeint, dass mindestens 10 % des Portfolios von Geldmarktfonds aus täglich fälligen Vermögenswerten und weitere 20 % aus wöchentlich fälligen Vermögenswerten bestehen. Somit sollen Geldmarktfonds in der Lage sein, Rückzahlungen an Investoren leisten zu können, die kurzfristig Mittel abziehen wollen. Zur Stabilität sollen die Geldmarktfonds einen vordefinierten Kapitalpuffer schaffen. Dieser Puffer wird zur Unterstützung stabiler Anteilsrücknahmen in Zeiten sinkender Anlagevermögenswerte der Geldmarktfonds aktiviert.

Transparenz des Schattenbanksektors:

Detaillierte, zuverlässige und umfassende Daten sollen im Schattenbanksenktor gesammelt werden, um auf diese Weise Risiken wirksam zu bewachen, um bei Notwendigkeit einschreiten zu können.

Schaffung eines Rahmens für die Interaktion mit Banken

Die Verflechtung zwischen Schattenbanken und Banken birgt ein sehr hohes Ansteckungsrisiko. Aus diesem Grund sollen die Aufsichtsbestimmungen für die Geschäfte von Banken mit nicht beaufsichtigten Finanzunternehmen verschärft und dadurch begrenzt werden.

Schattenbanken in Polen

In Polen gibt es eine Reihe von Gesellschaften, die im Schattenbanksektor tätig sind. Darunter die Genossenschaftlichen Spar- und Kreditkassen (SKOK) als auch Gesellschaften wie Provident S.A. mit Sitz in Warschau (ul. Polna 11, 00-633 Warszawa), Vivus PL mit Sitz in Warschau (ul. 17 stycznia 56, 02-146 Warszawa), Optima SA mit Sitz in Danzig (ul. Grunwaldzka 82, 80-244 Gdańsk), SMS Kredyt mit Sitz in Breslau (ul. Św. Mikołaja 8/11, 50-125 Wrocław), Kredito24pl mit Sitz in Warschau (ul. Chmielna 19, 00-021 Warszawa), Ekspres Kasa mit Sitz in Breslau (ul. Długa 16A/23, 53-658 Wrocław), Ok.Money.pl mit Sitz in Danzig (ul. Grunwaldzka 82, 80-244 Gdańsk), Wonga.com mit Sitz in Warschau (Al. Jerozolimskie 96, 00-807 Warszawa).

Die Schattenbanken sind in Polen sehr beliebt. Fast alle Fragen bei der Kreditgewährung nicht nach der Kreditwürdigkeit oder sonstigen Auskünften aus Wirtschaftsauskunfteien. Die meisten Kreditanträge können online gestellt werden. Die Antragsbearbeitung beträgt manchmal sogar nur einige Stunden. Es werden eher kleinere Beträge beantragt, und die Kreditzeit beträgt meistens nur einige Monate.

Kredite an Obdachlose – Betrügerische Machenschaften der Schattenbanken

Der Schattenbanksektor bietet natürlich einen großen Raum für betrügerische Machenschaften und Geldwäsche. Dies sieht man in Polen gerade in der Schattenbank SKOK Wołomin bestätigt, die in den vergangenen Jahren fiktive Kredite erteilt hat. Die Schattenbank erteilte Kredite in Millionenhöhe an Obdachlose. Merkwürdig? Viel merkwürdiger ist jedoch, dass die Kreditraten pünktlich abbezahlt wurden. Schnell kam der Gesellschaft die zuständige Staatsanwaltschaft in Polen auf die Schliche. Der Vorstand steht wegen des Verdachts der Geldwäsche unter Arrest. Die Rate eines solchen Kredites betrug meistens 11.000,00 Zloty p. M. Bei einem durchschnittlichen Einkommen von 3.000,00 Zloty in Polen ist diese Summe ziemlich groß.

Alles fing mit Schuldgefühlen an. Ein Mann, der sich aufgrund eines ganz anderen Sachverhalts in Arrest befand, hat sich selbst angezeigt. Er schrieb, dass er einen fiktiven Kreditvertrag bei der SKOK Wołomin unterschrieben und dafür nur einige müde Groschen erhalten hat, ohne die Kreditsumme je gesehen zu haben. Zum Schluss gab er an, dass er vermute, nicht der Einzige zu sein. Und er hatte Recht.

Der Mechanismus funktionierte folgendermaßen:

Ein Vermittler warb auf Bahnhöfen und in Parks meistens Arbeitslose oder Obdachlose an, die für eine kleine symbolische Vergütung Darlehensverträge unterschrieben haben. Die Sicherheiten für die Kredite stellten Hypotheken auf Immobilien dar, deren geschätzter Wert gefälscht wurde. Zum Beispiel ein Kredit in dem Volumen von 3 Mio. Zloty sicherte eine Immobilie ab, die einhundert Mal weniger wert war. SKOK Wołomin hat zwölf solcher Kredite im Gesamtvolumen von ca. 25 Mio. Zloty vergeben. Die fiktiven Kredite wurden wahrscheinlich für Geldwäsche genutzt.

Das bittere Ende war abzusehen

Die Genossenschaftliche Spar- und Kreditkasse SKOK Wołomin verlor an Liquidität. Die polnische Kommission für Finanzdienstleistungsaufsicht (Komisja Nadzoru Finansowego) ließ die Tätigkeit der SKOK Wołomin mit Entscheidung vom 11.12.2014 aussetzen und kündigte an einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kasse zu stellen. Die SKOK Wołomin verfüge nicht über die nötigen finanziellen Mittel um Verbindlichkeiten gegenüber ihren Kunden zu erfüllen.

Die Befürchtungen haben sich realisiert

„Das Szenario in Polen ist genau eine solche Situation vor der die EU- Kommission schon in ihrem Grünbuch gewarnt hat. Das Schattenbankenwesen bietet leider auch Raum für strafbare Handlungen. Nun wird es Aufgabe des Gesetzgebers sein die Vorschläge der Kommission umzusetzen. Klar haben Schattenbanken Vorteile – sie bieten Kredite Personen an, die sonst vielleicht nie einen bei einer traditionellen Bank erhalten hätten. Jedoch sollte dies zukünftig unter einer strengeren Aufsicht erfolgen“ kommentiert Rechtsanwältin Mika aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.

Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen

Sofortkontakt unter 030 – 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.



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