Scheidung oder Onlinescheidung ?

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Ist eine Onlinescheidung eine Kostenersparnis?

Grundsätzlich sei gesagt, dass eine Onlinescheidung im Grunde genommen die gleichen Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten erzeugt, wie eine herkömmliche Scheidung.

Sparen kann man sich allerdings den Weg in die Kanzlei des Rechtsanwalts.

Es gibt Formulare, welche online ausgefüllt werden können.

Mittels diesem Formular, einer Vollmacht und einer Kopie der Heiratsurkunde sowie der Geburtsurkunden der Kinder kann der Anwalt die Scheidung einreichen.

Dies bedeutet Zeitersparnis! Man muss keine Termine abstimmen und die Scheidung kann so schnell wie möglich eingereicht werden.

Voraussetzung für eine Scheidung / Onlinescheidung:

Die Ehepartner müssen mindestens seit mindestens 6 Monaten getrennt leben. Es reicht hier auch eine Trennung von Tisch und Bett in der gemeinsamen Ehewohnung.

Gesetzlich müssen die Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung ausgesprochen werden kann.

In den meisten Fällen wird jedoch der Versorgungsausgleich (Die Verteilung der angesparten Rente während der Ehezeit) durchgeführt. Dieses Verfahren dauert erfahrungsgemäß ca. 4-6 Monate.

Es ist daher sinnvoll, den Scheidungsantrag bereits nach einer Trennung von sechs Monaten einzureichen, so dass die Scheidung nach einem Jahr ausgesprochen werden kann.

Wie soll ich mich entscheiden?

Empfehlenswert ist eine Onlinescheidung, wenn im Grunde alles bereits geklärt ist bzw. Einigkeit zwischen den Partnern besteht.

Zu klären im Rahmen einer Scheidung ist immer:

Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Verbleib der Ehewohnung, Hausratsteilung und Zugewinn. Wenn der Versorgungsausgleich nicht von Amts wegen durchgeführt werden soll, so ist diesbezüglich ebenfalls eine Klärung herbeizuführen.

In vielen Fällen sind die Ehepartner bereits seit längerem getrennt und die Scheidung ist eine reine Formalität.

Gerade in diesen Fällen ist eine Onlinescheidung für Sie genau das Richtige.

Wie kann ich bei einer Scheidung Geld sparen?

Bei einer Scheidung müssen sich grundsätzlich beide Ehepartner von einem Anwalt vertreten lassen, mit einer Ausnahme:

Die einverständliche Scheidung:

In diesem Fall wird nur ein Anwalt von einem Ehepartner beauftragt, die Scheidung zu beantragen. Dieser Anwalt vertritt dann die Interessen dieses Ehepartners.

In den Fällen, in denen bereits im Vorwege alle Voraussetzungen zwischen den Ehepartnern geklärt wurden, ein Ehevertrag oder eine Ehe- und Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt ist ein solches Verfahren durchaus üblich.

Scheidungsverfahren bei nur einem Anwalt:

Der Scheidungsantrag wird von dem Anwalt eines Ehepartners gestellt, der als Antragsteller bezeichnet wird. Der andere Ehepartner bekommt den Scheidungsantrag zugestellt und wird als Antragsgegner bezeichnet.

Nach Durchführung des Versorgungsausgleichs wird ein Scheidungstermin verkündet, welchen beide Ehepartner persönlich wahrnehmen müssen.

In diesem Termin wird die Scheidung verkündet, welche einen Monat nach Zustellung des Beschlusses Rechtskräftig wird.

Bei der „einverständlichen" oder „einvernehmlichen" Scheidung können die Rechtsanwaltskosten eines Rechtsanwalts eingespart werden.

Die Kosten einer Scheidung können Sie auf www.Recht-buchholz.de unter der Rubrik Scheidung nachlesen und für ihren konkreten Fall bestimmen.

Die dort aufgeführte Tabelle ändert sich jedoch aufgrund des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.07.2013.

Durchführung von Onlinescheidung in ganz Norddeutschland:

Da bei der Onlinescheidung sämtliche Kommunikation über das Telefon, Internet oder den Postweg geführt wird, ist es möglich auch einen weiter entfernten Anwalt zu beauftragen.

Insbesondere in den Orten: Hamburg, Bremen, Tostedt, Buchholz, Rosengarten, Winsen, Lüneburg, Uelzen, Stade, Buxtehude, Ahrensburg, Delmenhorst, Achim, Osteholz-Scharmbeck, Glücksstadt, Lübeck, Neumünster, Norderstedt, Pinneberg, Segeberg, Wildeshausen, sowie nach Absprache in Hannover und Berlin unterstütze ich Sie gerne bei Ihrer Onlinescheidung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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