Scheidung - was geschieht mit dem Kfz-Schadensfreiheitsrabatt?

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Eine Trennung und Scheidung sind oft sehr belastend und eine Vielzahl von zusätzlichen finanziellen Belastungen ist zu bewältigen.

So müssen die Eheleute, die aufgrund der Trennung nicht mehr das Auto und die Wohnung teilen, insbesondere die abgeschlossenen Versicherungen überprüfen und neu ordnen.

Sicherlich stellt sich in vielen Fällen auch die Frage, was denn nun tatsächlich im Fall der Trennung und Scheidung mit dem Schadensfreiheitsrabatt für das gemeinsam von beiden Ehegatten genutzte Fahrzeug geschieht. Grundsätzlich ist es so, dass der Ehegatte, der als Versicherungsnehmer in dem Vertrag aufgeführt ist, auch den Schadenfreiheitsrabatt behält, ohne dass der andere Ehegatte einen Anspruch auf Übertragung des Rabattes hätte. Vielfach bieten die Autoversicherungen aber genau für diese Fälle besondere Tarife an, sodass es wichtig ist, sich hier genau zu informieren und verschiedene Angebote einzuholen.

Wie verhält es sich aber, wenn die Ehefrau über viele Jahre das Fahrzeug nutzt, das über den Ehemann angemeldet und versichert war? In den Fällen, in denen die Ehefrau das Fahrzeug über Jahre allein genutzt hat und nur die Ehefrau durch ihr unfallfreies Fahren den Rabatt verdient hat, ihr der Schadensfreiheitsrabatt sozusagen „zugeordnet“ werden kann, besteht gegenüber dem Ehegatten ein Anspruch auf Abtretung des Schadensfreiheitsrabattes.

(Landgericht Flensburg, Az: 1 T 30/06)

Rechtsanwalt Christian Kieppe

Münster


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