"Scheiss Drauf - Peter Wackel": Abmahnung von WeSaveYourCopyright

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WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft  mbH versendet im Auftrag der Firma  Xtreme Sound GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Scheiss Drauf (Peter Wackel)“ durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen im Internet (Filesharing).

Die Abmahnungsempfänger sollen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben,  sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages bis zu i. H. v. 450,00 EUR zahlen.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk in einem Peer-to-Peer-Netzwerk über ihren Internetanschluss illegal in einer Tauschbörse  angebotenen zu haben.

Hier die wichtigsten Regeln, die Sie beachten sollten: 

1. Reagieren Sie auf die Abmahnung!!!

Wer seine Abmahnung völlig ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Empfänger einer Abmahnung ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden oder die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung; nehmen Sie Ihr Recht auf eine Beratung war!!!

2. Eine unterschriebene und übersandte Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in „Zeitnot“ oder aus „Panik“ unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Leben lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Oft sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3. Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung einhalten!!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!

Bewahren Sie Ruhe und nutzen Sie unser Angebot einer telefonischen Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung! Diese Ersteinschätzung ist für komplett kostenfrei.

Wir sind für Sie da!

Ihr Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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