Schematische GOZ-Abrechnung

  • 1 Minuten Lesezeit
In letzter Zeit haben Zahnärzte immer wieder das Problem vor Gerichten, GOZ-/GOÄ-Rechnungen durchzusetzen, die in regelmäßiger, "schematischer" Weise den 2,3-fachen Satz ausweisen. Wir empfehlen hier, soweit möglich, die Gebührensätze variieren zu lassen. Die Zahnärzte sollten ihr Ermessen bei der Gebührenbestimmung verantwortlich ausüben. Abrechnungen mit einem durchgehenden Faktor 2,3 sollten nicht mehr erstellt werden. Wurde bei einigen Gerichten auch noch bis vor kurzem die Auffassung vertreten, Rechnungen, die beispielsweise "schematisch" den 2,3-fachen Satz ausweisen, seien bereits nicht einklagbar, hat der BGH (AZ: III ZR 117/06) zugunsten der Ärzte im Dezember 2006 entschieden, dass eine Gebührenrechnung auch dann fällig (und damit klagbar) ist, wenn einzelne Gebührenpositionen nicht stimmen.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten