Schiffsfonds: Rückforderung der Ausschüttungen nicht immer rechtmäßig

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Seit einigen Jahren steckt die Handelsschifffahrt in einer anhaltenden Krise. Darunter haben etliche Schiffsfonds zu leiden. Geraten sie in finanzielle Schwierigkeiten ist es ein beliebtes Mittel, von den Anlegern bereits erhaltene Ausschüttungen zurück zu verlangen.

„Bevor die Anleger so einer Aufforderung nachkommen, sollten sie genau überlegen. Denn ob durch die Rückzahlung der Ausschüttungen eine nachhaltige Sanierung eines Schiffsfonds gelingen kann, ist oft ungewiss”, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Ein Grund für die Krise bei einigen Schiffsfonds sind Überkapazitäten, die in den Boom-Jahren aufgebaut wurden. In Zeiten sinkender Nachfrage sind dann auch die Charterraten in den Keller gegangen. „Das führte dann auch in vielen Fällen dazu, dass die Schiffsfonds hinter den prospektierten Erwartungen zurückgeblieben sind. Aber nicht nur das: Werden die Schiffe zu Sanierungsfällen, sollen oft genug die Anleger die Last tragen und entweder frisches Kapital investieren oder bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Gelingt die nachhaltige Sanierung nicht, drohen ihnen dadurch noch höhere finanzielle Verluste”, so Cäsar-Preller.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verweist auch auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichthofs. Demnach können die Fondsgesellschaften gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann zurückfordern, wenn dies im Gesellschaftsvertrag auch eindeutig und für den Laien verständlich geregelt ist. „Daher sollte der Gesellschaftsvertrag auch immer auf diese Aspekte hin überprüft werden”, rät Cäsar-Preller. Seiner Meinung nach sollten sich die Anleger auch nicht von Ankündigen, dass ohne die Rückzahlung der Auszahlungen die Insolvenz drohe, unter Druck setzen lassen.

Cäsar-Preller: „Natürlich kann am Ende die Insolvenz stehen. Das kann sie aber auch, wenn die Ausschüttungen zurückgezahlt werden. Insofern muss überprüft werden, ob ein schlüssiges Restrukturierungskonzept vorliegt. Außerdem sollten die Anleger nicht außer Acht lassen, dass sie auch rechtliche Möglichkeiten haben und z.B. Schadensersatzansprüche geltend machen können. Das kann unter Umständen auch der erfolgversprechendere Weg sein.”

Schadensersatzansprüche können zum Beispiel dann entstanden sein, wenn keine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. So darf einem betont sicherheitsorientierten Anleger, der in seine Altersvorsorge investieren möchte, keine riskante Geldanlage angeboten werden. „Genau das ist bei der Vermittlung von Schiffsfonds aber oft genug geschehen. Den Anlegern wurde versprochen, dass es eine sichere Geldanlage ist und am Ende haben sie ihr gesamtes investiertes Kapital verloren. Tatsächlich sind Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen mit dem Totalverlust-Risiko für die Anleger. Über dieses und weitere Risiken hätten sie aber auch aufgeklärt werden müssen. Ebenso müssen die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kickbacks, offenlegen”, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

 


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