Schimmel in der Mietwohnung – die richtige Möblierung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Richtig heizen und lüften. Und der Mieter muss noch etwas tun, um seine Wohnung vor Schimmelbefall zu schützen: Die Möbel richtig in der Wohnung aufstellen. Worauf es da ankommt, sagt der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck.

Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, seine Möbel so aufzustellen, dass dadurch eine Schimmelpilzbildung nicht befördert wird. Auch wenn es sich um die eigene Wohnung handelt, und sich manch ein Mieter in seiner Gestaltungsfreiheit eingeschränkt fühlt.

Stellt man Möbel, Matratzen und Wandteppiche so ungeschickt auf, dass an den entsprechenden Stellen der Wand und des Fußbodens Schimmel auftritt, kann dem Mieter am Schimmel zumindest eine Mitschuld angelastet werden, mit der Folge: Schadensersatzansprüche des Vermieters, weniger Mietminderung, etc. Mehr noch: Mit solcher Unbedachtheit schadet der Mieter seiner Gesundheit.

Was muss der Mieter also tun, um bei der Möblierung Schimmelbildung zu vermeiden?

Falls nichts dazu im Mietvertrag steht, gilt grundsätzlich: Stellen Sie Ihre Möbel an die Scheuerleiste heran, und zwar so, dass dann der Abstand des Möbelstücks zur Wand der Dicke der Scheuerleiste entspricht. Die meisten Scheuerleisten sind zwei bis fünf Zentimeter breit. Das reicht regelmäßig für eine ausreichende Luftzirkulation aus. Die Scheuerleiste definiert grundsätzlich den Abstand, den der Mieter einhalten muss, um seine Pflichten einzuhalten, der er als Mieter hat, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Manchmal gibt der Mietvertrag einen bestimmten Abstand vor: Üblich sind 10 Zentimeter. Steht das so im Mietvertrag, muss sich der Mieter daran bei der Möblierung halten. 

Auch wichtig: Legen Sie keine Mattratzen auf den Boden; hängen Sie keine Tücher oder Wandteppiche an kalte Außenwände, besonders, wenn die Wände nicht richtig gedämmt sind.

Sind Außenwände nicht richtig gedämmt, trifft einen vielleicht keine Mitschuld am Schimmelpilzbefall, da bei baulichen Mängeln regelmäßig der Vermieter als Verantwortlicher für den Schimmel gilt. Schimmelbildung betrifft aber die Gesundheit; da macht es Sinn, seine Wohnung so umsichtig, wie möglich zu möblieren.

Was wir für Sie tun können

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 20 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

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