Schimmel in der Mietwohnung – so heizen Sie richtig

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, seinen Beitrag dazu zu leisten, dass die Mietwohnung schimmelfrei bleibt. Zu den Pflichten des Mieters gehört richtiges Lüften, das war Gegenstand eines vorigen Beitrags. Heute geht es um das richtige Heizverhalten, denn auch dazu ist der Mieter verpflichtet.

Als Fachanwalt für Mietrecht meine ich, dass Mieter grundsätzlich pflichtgemäß handeln, wenn sie jeden Raum ihrer Wohnung einmal am Tag auf 20-21 Grad Celsius, besser: auf 22 Grad hochfahren. Damit tut der Mieter grundsätzlich genug dafür, eine Schimmelpilzbildung in seiner Wohnung zu verhindern – alles andere müssen die Räume abkönnen.

Richtiges Heizen muss der Mieter regelmäßig beweisen. Und hier liegt eine Falle, in die manch ein Mieter hineintappt. Sagt der Mieter, er habe seine Pflicht erfüllt und täglich alle Räume auf 22 Grad geheizt, kommt er in die Bredouille, wenn sich aus der Heizkostenabrechnung etwas anderes ergibt.

Regelmäßig kann man nämlich den Abrechnungen entnehmen, wie hoch der Verbrauch der Räume ist, in denen ein Heizkörper steht. Behauptet der Mieter, er habe im Schlafzimmer abends immer auf 22 Grad hochgeheizt, wird man das kaum glauben können, wenn der Heizkostenverteiler für den Heizkörper im Schlafzimmer „0“ zeigt. Dass dort ein Messfehler passiert ist, muss der Mieter beweisen, was ihm erfahrungsgemäß nur sehr selten gelingt.

Deshalb: Achten Sie darauf, dass jeder Raum tatsächlich einmal am Tag 22 Grad warm wird. Absichern können Sie sich regelmäßig dadurch, dass Sie die Temperatur mit einem Zeugen nachprüfen.

Auch Vermieter können sich beim Thema richtiges Heizen verstolpern. Dann nämlich, wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass der Vermieter die Wohnung mit einer bestimmten Temperatur bereitstellen muss, beispielsweise 20 Grad. Ist laut Mietvertrag eine 20 Grad warme Wohnung vermietet, kann der Vermieter seinem Mieter regelmäßig nichts vorwerfen, wenn die Räume auf diesem Temperaturniveau bleiben – auch wenn sich deshalb Schimmel gebildet hat.

Was wir für Sie tun können

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 20 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, und auf Mietvertragsklauseln. Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an.

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