Schimmel in der Mietwohnung – wer trägt die Kosten des Gutachters?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Der Mieter entdeckt einen Schimmelpilzbefall, das meldet er umgehend dem Vermieter; dieser will die Ursachen ermitteln und beauftragt einen Gutachter, der in seinem Gutachten feststellt: Der Mieter habe falsch gelüftet und den Schimmel verursacht. Wer muss den Gutachter bezahlen, Mieter oder Vermieter? Die Antwort hat der Mietrechtsexperte, Anwalt Bredereck.

Vorab: Wenn es stimmt, was der Gutachter meint, dass nämlich der Mieter den Schimmelpilzbefall zu verantworten hat, dann wäre der Mieter tatsächlich grundsätzlich in der Pflicht, die Kosten des Gutachters – üblicherweise zwischen 400-900€ – zu erstatten.

Allerdings: Auch wenn das Gutachten stimmt und der Mieter fehlerhaft gelüftet hat: Vielleicht hat der Gutachter keine Aussage zu möglichen Baumängeln getroffen, die ursächlich sein könnten für den Schimmelbefall!

Im Fall einer Wohnung mit entsprechenden Baumängeln kommt es nämlich auf das Lüftungsverhalten des Mieters regelmäßig gar nicht mehr an. Kam es aufgrund von Baumängeln zum Schimmel, dann ist regelmäßig der Vermieter für den Schimmelpilzbefall verantwortlich. Dem Mieter kann man einen Schimmelbefall nicht mehr vorwerfen, denn auch wenn er richtig gelüftet hätte: Es hätte nichts genützt, der Schimmel wäre so oder so entstanden.

Die Frage, wer verantwortlich ist für den Schimmel, entscheidet regelmäßig darüber, wer die Kosten des Gutachters tragen muss: Grundsätzlich muss der Mieter, der für den Schimmel nicht verantwortlich ist, solche Gutachterkosten nicht begleichen.

Daher: Ein Mieter, der vom Vermieter aufgefordert wird, die Gutachterkosten zu zahlen, sollte sich das Gutachten genau ansehen und kritisch hinterfragen: Stimmt das, was der Gutachter zu meinem Lüftungsverhalten sagt? Hat der Gutachter sich mit eventuellen Mängeln in der Bausubstanz auseinandergesetzt und danach gefragt, inwieweit sie für den Schimmel ursächlich sein könnten? 

Im Zweifel sollte man als Mieter vorher einen auf das Thema Schimmelpilz im Mietrecht spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht um Rat fragen und regelmäßig erst dann solche Gutachterkosten gegebenenfalls ersetzen.

Was wir für Sie tun können

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