Schimmelpilz in der Mietwohnung – so lüften Sie richtig

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Wie geht richtiges Lüften? Was muss der Mieter bei der Wohnungslüftung beachten, um Schimmelpilzbildung in seinen vier Wänden zu vermeiden? Welches Lüftungsverhalten schützt ihn vor dem Vorwurf, falsch gelüftet zu haben, falls Schimmel auftritt. Tipps für richtiges Lüften hat der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck.

Zunächst: Es gibt keine allgemeingültige Formel für richtiges Lüften. Außer dieser: Es kommt darauf an, wie viel Feuchtigkeit der Mieter in seiner Wohnung produziert; je mehr Feuchtigkeit er verursacht, desto mehr muss er lüften. Entsprechend breit gefächert ist die mietrechtliche Rechtsprechung, die es mal ausreichen lässt, wenn man zweimal täglich lüftet und an anderer Stelle vom Mieter verlangt, die Fenster bis zu fünfmal oder häufiger täglich aufzumachen.

Wie oft muss man täglich lüften?

Ein Single, der morgens um 8 zur Arbeit geht, danach immer abends etwas unternimmt und nie vor 22 Uhr zuhause ist, braucht regelmäßig nur morgens und abends zu lüften. Mehr muss er nicht tun, außer es liegen besondere Umstände vor, weil er beispielsweise eine große Pflanzensammlung hat oder mehrere feuchte Terrarien.

Anders ist es regelmäßig bei einem Rentnerpaar oder einem Mehrpersonenhaushalt mit vielen Kindern, in der die Waschmaschine oft läuft, viel Wäsche getrocknet wird und man sich die meiste Zeit des Tages in der Wohnung aufhält. Hier muss der Mieter meist deutlich öfter lüften, im Fall einer Familie mit mehreren Kleinkindern bis zu fünf oder sechsmal täglich, falls man seine feuchte Wäsche dort täglich auf mehreren Wäscheständern trocknet.

Wie lüftet man richtig?

Wenn man weiß, wie oft man täglich lüften muss, ist das nur die halbe Miete. Es kommt auch auf die richtige Lüftungstechnik an, nur dann kommt der Mieter seinen Verpflichtungen nach.

Grundsätzlich gilt: Der Mieter lüftet richtig, wenn er alle Fenster der Wohnung circa 5 Minuten lang so weit wie möglich aufmacht, und sie dann wieder schließt. Der Junggeselle, der in seiner Wohnung de facto nur schläft, handelt korrekt, wenn er nach dem Aufstehen und vor dem Zubettgehen circa 5 Minuten durchlüftet. Die viel Feuchtigkeit produzierende Familie muss das mindestens fünf oder sechsmal täglich tun.

Die 5-Minuten-Regel ist eher ein Durchschnittswert. In der kalten Jahreszeit sind 5 Minuten etwas zu lang: Man sollte die Wohnung nicht zu kalt werden lassen. Im Sommer sollte man eher länger als 5 Minuten durchlüften, damit die Raumluft wieder ausreichend trocken ist.

Auch wichtig: Richtiges Lüftungsverhalten sollte man später beweisen können. Als Mietrechtsanwalt gebe ich meinen Mandanten regelmäßig den Tipp, zu lüften, wenn Besuch anwesend ist. Der wird sich später meist leicht daran erinnern: „Ja, der hat richtig durchgelüftet, richtig kalt war mir da!“ Manch einen Mieter haben solche Zeugenaussagen vor einer teuren Schadensersatzforderung oder einer Kündigung durch den Vermieter bewahrt.

Was wir für Sie tun können

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 20 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln. Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an.

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