Schimmelpilz selbst beseitigen, wenn der Vermieter nicht reagiert?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

In der Wohnung belastet einen der Schimmel, deshalb will man seiner Gesundheit nicht noch mehr schaden und schnell handeln. Also fordert man den Vermieter auf, den Schimmel zu beseitigen und setzt ihm dafür eine Frist. Was, wenn der Vermieter darauf nicht reagiert? Darf der Mieter den Schimmel selbst beseitigen? Was muss er dabei beachten? Dazu der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Eine klare Antwort vorweg: Ja, der Mieter darf den Schimmel selbst beseitigen, falls der Vermieter auf das Aufforderungsschreiben samt Fristsetzung nicht reagiert. Wenn der Vermieter sich nicht bewegt und den Schimmel unbehandelt lässt, darf der Mieter seine Gesundheit schützen und den Schimmel eigeninitiativ bekämpfen.

Um sich für einen späteren Prozess vorzubereiten, sollte man den Schimmel allerdings gut dokumentieren, und man sollte es später beweisen können, dass man den Vermieter zur Beseitigung unter Fristsetzung aufgefordert hat.

Riskiert man Nachteile im Prozess, wenn man den Schimmel selbst beseitigt?

Grundsätzlich nicht, wenn es im Prozess um Baumängel geht, die den Schimmel verursacht haben könnten. Denn die bleiben bestehen, auch wenn man den Schimmel beseitigt.

Allerdings kann es sich unterschwellig auf den Prozess auswirken, wenn der Richter über eine Klage wegen Schimmels zu entscheiden hat, bei der der Schimmel kein akutes Problem mehr darstellt. Hier gilt aber oft: Liegt der Schimmelbefall an einem Baumangel, kehrt der Schimmel trotz der Beseitigung oft wieder zurück, sodass man im Prozess meist sowieso von einer aktuellen Belastungslage durch Schimmelpilzsporen berichten kann.

Im Endeffekt muss der Mieter Prioritäten setzen: Entweder er ordnet alles dem Prozessgewinn unter, dann kann es manchmal günstiger sein, den Schimmel in der Wohnung zu belassen. Oder man schützt vor allem seine Gesundheit und beseitigt ihn. Denn die meisten Schimmelpilzsporen schädigen dauerhaft die Gesundheit, schon weil das Immunsystem dadurch insgesamt geschwächt wird. Das zeigen ärztliche Gutachten und Expertenbeiträge über die Belastung von Mietern, die dauerhaft dem Schimmel ausgesetzt sind.

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