Schlechte Bewertung eines Zahnarztes im Internet - was Sie dagegen tun können!

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1. anonyme negative Kritik im Internet

Es kommt mitunter vor, dass sich ein Internetnutzer nicht anders zu helfen weiß, als eine negative Kritik im Internet zu vergeben. Zumeist mögen solche negativen Kritiken berechtigt sein. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine solche negative Kritik nicht gerechtfertigt ist. Hier stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist und ob ein Anspruch auf Löschung einer solchen Kritik besteht. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun in einer bemerkenswerten Entscheidung zu dieser Frage Stellung genommen. In dem entschiedenen Fall ist ein Zahnarzt im Internet auf einem Ärztebewertungsportal anonym negativ bewertet worden. Der Plattformbetreiber weigerte sich, diese Kritik zu löschen. Dies begründete er damit, dass der Bewerter auf Nachfrage die Richtigkeit des Sachverhaltes bestätigt hat.

2. Prüfpflicht des Forenbetreibers - Anspruch auf Löschung der negativen Kritik im Internet

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun entschieden, dass der Plattformbetreiber sich nicht mit der bloßen Auskunft des Bewertenden hätte zufrieden geben dürfen. Er hätte sich ggf. Unterlagen vorlegen lassen müssen, welche die Richtigkeit der negativen Bewertung bestätigen. Erfolgt dies nicht, ist der Forenbetreiber zur Löschung der negativen Kritik verpflichtet.

3. Fazit

Sie können sich gegen unberechtigte negative Kritiken im Internet wehren und müssen diese nicht hinnehmen! Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich und lassen die negative unberechtigte Kritik für Sie löschen!

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 08. Mai 2012, Az.: 11 O 2608/12

siehe auch:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 08. März 2012, Az.: 16 U 125/11

Oberlandesgericht Köln - Urteil vom 14. November 2008, Az.: 6 U 57/08

Sie können mich wie folgt erreichen:

Kanzlei Jurist-Berlin | Medizinrecht und Familienrecht

Annett Sterrer LL.M. (Medical Law), geb. Reichelt

Rechtsanwältin

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