Schreiben der DR Verwaltungs AG – Zentrales Gewerberegister – Rechnung

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Uns haben neue Rechnungen der DR Verwaltungs AG erreicht, die unter der Bezeichnung „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“ auftritt. Die AG behauptet unserer Erfahrung jedes Mal, dass der angeschriebene Unternehmer die Dienste des „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“ in Anspruch genommen habe und fordert daher eine Zahlung in Höhe von 476,67 €.

Rechnung des „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“ berechtigt?

Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Rechnung berechtigt ist. Bereits ein wirksamer Vertragsschluss ist aus mehreren Gründen zweifelhaft und angreifbar. Hier lassen sich gute Gründe ins Felöd führen, die einer solchen vertraglichen Bindung entgegenstehen. Darüber hinaus kommt auch die hilfsweise Anfechtung des Vertrages in Betracht. Da eine solche aber nur „unverzüglich“ erklärt werden kann, also ohne schuldhaftes Zögern, sollten Angeschriebene schnell reagieren, um sich nicht diese weitere Möglichkeit abzuschneiden.

Reaktionsmöglichkeiten in Bezug auf das „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“:

Wir empfehlen den Angeschriebenen, die Forderung durch einen sachkundigen Rechtsanwalt zurückweisen zu lassen. Die DR Verwaltungs AG behauptet den Abschluss eines 2-Jahres-Vertrages, so dass insbesondere verhindert werden sollte, dass sich der Vertrag u.U. verlängert. Wir bieten betroffenen Unternehmern eine erste kostenlose Einschätzung an. Hierzu können Sie uns einfach die Rechnung der DR Verwaltungs AG via E-Mail gerne übersenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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