Schreiben der Übermorgen GmbH aus Brühl wegen Butterfinger

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Aktuell sind Schreiben der Übermorgen GmbH aus Brühl im Umlauf. Die Übermorgen GmbH gibt an, dass Sie "Eigentümer" der Marke "Butterfinger" in der Bundesrepublik Deutschland sei und feststellen musste, dass diese Marke nunmehr verletzt wurde. 

Die Übermorgen GmbH bietet in den Schreiben an, die Sache auf dem "kurzen Dienstweg" zu regeln und fordert:

1. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung

2. Die Zahlung von 750 EUR netto

3. Auskunft über die Verkaufstätigkeit und

4. die Vorlage von Rechnungen

Konkret geht es um den Verkauf von Süßigkeiten. Die Rede ist von "Riegeln". Einigen dürfte "Butterfinger" als Schokoriegel aus den USA bekannt. 



"Butterfinger"? Da war doch was!

Erst von ein paar Jahren wurde berichtet, dass sich ein deutscher Getränkehändler aus Brühl die Rechte an der Marke gesichert hatte, die zuvor von Nestlé nicht mehr genutzt wurden. Genau dieser begann sodann mit der Vermarktung und Ferrero klagte gegen die Nutzung.  Das LG München I entschied, dass die Nutzung der Marken durch den Getränkehändler rechtens sei, da keine rechtsmissbräuchliche Absicht vorlag. Jedoch stimmte das Gericht Ferrero zu, dass die Verpackung des deutschen „Butterfinger“-Produkts dem amerikanischen Original zu ähnlich und somit eine unlautere Nachahmung sei, was zu Verwechslungen führen könnte.

Und jetzt?

Im neuerlichen Schreiben wird eine sehr kurze Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und Annahme der Vorschläge gesetzt. 

Was sollten Sie tun?

Lassen Sie das Schreiben am besten genau prüfen. Vermeintlich gute Angebote, stellen sich im Nachhinein unter Umständen als sehr teuer heraus. Unterzeichnen Sie duf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne Prüfung. Die Unterlassungserklärung hat weitreichende Folgen und sollte daher immer mit einer Anwältin besprochen werden. Es drohen Vertragsstrafen!

Melden Sie sich hierzu gerne bei mir. 

Foto(s): AKR

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