Im jahrelangen Rechtsstreit um sogenannte Schrottimmobilien mit einer Bausparkasse haben die Anleger in einem wichtigen Punkt Recht bekommen. Wie Rechtsanwalt Gerd Lederer, Fachanwalt für Versicherungsrecht, mitteilt, hat sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom September 2009 die Gefahr einer Verjährung ihrer Ansprüche für viele Anleger deutlich verringert.
Ein Anleger hatte mit seiner Frau im Jahr 1998 von einer inzwischen insolventen Firma eine etwa 40 qm große Wohnung für € 81.000,00 gekauft. Die Angaben zu den Ausschüttungen aus einem vereinbarten Mietpool waren dabei jedoch nach Auffassung des OLG bewusst überhöht und beruhten auf einer falschen Kalkulation. Die Bausparkasse, die den Kauf finanziert hatte, soll davon gewusst haben.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nunmehr festgestellt, dass die Anleger erst Ende 2004 davon Kenntnis erhalten haben, dass die finanzierende Bank und Bausparkasse über das betrügerische Mietpool-Konzept informiert war. Damit habe die dreijährige Verjährungsfrist für mögliche Ansprüche gegenüber der Bank erst mit Kenntnis der Anleger von dem Sachverhalt zu laufen begonnen. Rechtsanwalt Gerd Lederer teilt mit, dass vor dem Hintergrund dieser Entscheidung sich betroffene Anleger sich schnellstmöglich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Anwalt über die Erfolgschancen in ihrem konkreten Fall beraten und gegebenenfalls umgehend verjährungshemmende Maßnahmen vornehmen lassen sollten.
LEDERER & PARTNER, Nürnberg
Rechtsanwälte und Steuerberater
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