Schufa Schicksal durch ungerechtfertigten Eintrag

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Erledigte Forderungen von Real Inkasso für Telefonica o2 Germany GmbH & Co. oHG in die SCHUFA eingetragen – Negativer SCHUFA-Eintrag mit Bumerangeffekt

Die alltägliche Rechtsanwaltstätigkeit in SCHUFA-Angelegenheiten führt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB immer wieder Schicksale durch ungerechtfertigte Schufa-Einträge vor Augen, die dann oftmals durch anwaltliche Hilfe für die Betroffenen im Gutem enden. Wie Schufa-Einträge Familienschicksale bestimmen?

Offene Rechnung Mobilfunkvertrag Telefónica o2 und Arbeitslosigkeit führen zum Schufa-Eintrag

Die Telefónica o2 Germany GmbH & Co. oHG trug eine Forderung zulasten eines Familienvaters in die SCHUFA Holding AG ein. Der Familienvater hatte dort einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und dazu ein Nokia-Handy bekommen. Aufgrund einer unerfreulichen Arbeitslosigkeit konnte er die Rechnungen nunmehr nicht mehr bezahlen, und der Gesamtbetrag wurde zur Fälligkeit ausgesetzt. Im Laufe der Zeit jedoch wurde die Forderung beglichen, und eigentlich wäre der Rechtsstreit somit erledigt gewesen.

Doch nach geraumer Zeit musste der Familienvater feststellen, dass sich in seiner SCHUFA-Auskunft ein Negativ-Eintrag befand. Dieser wurde von der Real Inkasso für die Telefónica o2 Germany GmbH & Co. oHG eingetragen. Die Real Inkasso, die sich selbst als Experten im Forderungseinzug sehen (Quelle: www.real-inkasso.de), stützten den Negativeintrag auf einen Vollstreckungsbescheid des Landgericht Hamburg. Trotz, dass der Familienvater die Forderung sogar überzahlt hatte, wurde ein Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG erlassen.

Gerichtliches Verfahren für Real Inkasso und o2 erfolglos laut Richter

Die Real Inkasso sowie die Telefónica o2 Germany GmbH & Co. oHG weigerten sich im außergerichtlichen Verfahren, den Negativeintrag zu widerrufen. Nach Schilderung der Sachverhalte vor Gericht und nach den ersten Stellungnahmen wies der Richter die Telefónica o2 bereits darauf hin, dass das Vorgehen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner mbB voraussichtlich erfolgreich sein werde. Freundlicherweise teilte der Richter mit, dass keiner der fünf Rechtfertigungsgründe des § 28a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllt sind und schrieb zu jedem dieser Absätze einen kleinen Satz. Diese Zusammenfassung führte der Gegenseite vor Augen, dass es wohl zwecklos sei, sich auf ein gerichtliches Verfahren einzulassen.

Im Vergleichswege wurde dann anerkannt, dass der Negativeintrag gelöscht wird.

Die Telefónica o2 Germany GmbH & Co. oHG mit Sitz in München unterlag einmal mehr in einem offenen Rechtsstreit. Für Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB zeigt es sich bei ähnlichen Schufa-Schicksalen immer wieder, wie wichtig es ist, seine SCHUFA-Auskunft zu überprüfen und auch die dahinterstehenden Sachverhalte schnell und umfassend aufzuklären. Für Rückfragen und fairen Rat zum Schufa-Recht stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unter030-715206 70 und kontakt@dr-schulte.de zur Verfügung. Fälle wie diese bestätigen, dass bei der Schufa-Selbstauskunft allzu häufig heraus kommt, dass von der eintragenden Stelle die Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht beachtet wurden. Zur Freude des Familienvaters, der in der Zwischenzeit wieder Arbeit gefunden hat, wurden die Kosten des Verfahrens auch der Gegenseite auferlegt. Die Familie kann sich nun unbekümmert der weiteren Zukunft zuwenden und muss keine Angst mehr haben, durch diesen Negativeintrag belastet zu werden.


V.i.S.d.P.:

Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht


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