Schule: Landeshauptstadt muss für erträgliche Raumtemperaturen in Klassenräumen sorgen

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht
Rechtstipp vom 07.02.2012
Die Landeshauptstadt Dresden muss dafür sorgen, dass in den Klassenräumen des ehemaligen Schubert-Gymnasiums in Dresden-Gorbitz, das in den nächsten Jahren als Ausweichquartier für das Marie-Curie-Gymnasium dient, erträgliche Innentemperaturen herrschen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Dresden auf mehrere Eilanträge von Eltern verfügt. Gegen die Beschlüsse können Beschwerden an das Sächsische Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

Ab Frühjahr 2012 wird das Schulgebäude des in der Dresdner Innenstadt gelegenen Marie-Curie-Gymnasiums für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Jahren renoviert. Solange wird die Schule in den Plattenbau des ehemaligen Schubert-Gymnasiums in Dresden-Gorbitz ausgelagert. Nach Besichtigungen des Ausweichquartiers im Sommer 2011 haben mehrere Familien verlangt, dass die Stadt dort Vorkehrungen gegen eine zu starke Aufheizung der nach Osten gelegenen Klassenzimmer trifft.

Das VG hat ihnen Recht gegeben. Die Stadt müsse als Schulträgerin dafür sorgen, dass die Schüler nicht unter unzumutbaren Bedingungen ihrer Schulpflicht nachkommen müssten. Nach den für Arbeitsstätten geltenden Regelungen, die auf Schulen entsprechend angewendet werden müssten, seien in der Regel Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn die Raumtemperatur 26 Grad Celsius überschreite.

Aufgrund des Flachdaches und der großflächigen Fenster sei bereits an sonnigen Frühlingstagen bei Außentemperaturen unter 26 Grad Celsius mit wesentlich höheren Werten in den Klassenräumen zu rechnen, die die Schüler beim Unterricht stark beeinträchtigen könnten. Das VG hat die Stadt daher verpflichtet, die Temperaturen in den Klassenzimmern regelmäßig zu kontrollieren. Ab einer gemessenen Temperatur von 25 Grad in einem Klassenraum seien ab der darauf folgenden Nacht unter Aufsicht die Unterrichtsräume quer zu lüften. Bei Bedarf seien zudem für den Sommer 2013 weitere Vorkehrungen gegen zu hohe Temperaturen in den Klassenzimmern zu treffen.

Verwaltungsgericht Dresden, Beschlüsse vom 02.02.2012, 5 L 1563/11 und andere

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