Schwarz auf weiß

Rechtsgebiet: Kaufrecht
Rechtstipp vom 10.02.2012

Häufig sind sich Mandanten ihrer Sache sicher, weil sie dem Anwalt zwei oder drei Zeugen präsentieren können. Natürlich sind zwei oder drei Zeugen besser als gar keine Zeugen wie im Fall Kachelmann. Aber Zeugen sind immer schlechte Beweismittel. Auch der Sachverständigenbeweis ist nicht immer das stärkste Argument. Denn Sachverständige können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, auch das wissen wir mittlerweile aus dem Fall Kachelmann.

Der schönste Beweis ist immer noch die Urkunde. Was man schwarz auf weiß besitzt, das zählt. Urkunden gibt es viele: den schriftliche Vertrag, den Durchschlag des Überweisungsformulars, den Sendebericht des Faxgerätes, den Scheck, die Quittung, den Kassenbon bis hin zum Bierdeckel, bei dem die Anzahl der Bleistiftstriche „beurkunden", wie viel Bier getrunken wurde.

Wenn ich alle Tatsachen mit Urkunden beweisen kann, die meinen Anspruch begründen, kann ich sogar eine erfolgsversprechende Verfahrensform, nämlich den Urkundenprozess, wählen, um meine Ansprüche durchzusetzen. Diese Verfahrensform ist nicht allen Juristen geläufig, aber sie ist sehr effektiv. So kann der Vermieter durch Vorlage des Mietvertrages beweisen, dass ihm der Mieter jeden Monat 460,00 € schuldet. Im Urkundenprozess erhält er nach wenigen Wochen ein Vorbehaltsurteil und alle Mietmängeleinwände werden später in einem Nachverfahren geklärt. Wenn Sie also zum Anwalt oder vor Gericht gehen, nehmen Sie alles mit, was Sie schwarz auf weiß haben.

Infos:

Anwaltskanzlei Dr. Zacharias

Volmerstraße 5, 12489 Berlin-Adlershof

Tel.: 6392-4567


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