Rechtstipp vom 10.08.2012

Schweizer Arbeitsrecht: Missbräuchliche Kündigung

Eine Arbeitnehmerin hat Kritik gegenüber dem Arbeitgeber geäußert. Dieser kündigt ihr unmittelbar danach mit einem Vorwand. Wenn der Arbeitgeber das Bestehen eines anderen Grundes nicht beweisen kann, ist die Kündigung missbräuchlich, weil das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin auf Ausübung von Kritik verletzt wird. Die Arbeitnehmerin kann daher Schadensersatz verlangen.


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