Rechtstipp vom 17.08.2012

Schweizer Gesellschaftsrecht: Die Gründung einer GmbH - Teil 1

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind. Das Stammkapital muss mindestens 20.000 Franken betragen, der Nennwert der Stammanteile mindestens 100 Franken. Bei der Gründung ist für jeden Stammanteil eine dem Ausgabebetrag entsprechende Einlage vollständig zu leisten (Liberierungspflicht). Zu den weiteren Pflichten gehören zum Beispiel die Pflicht zur Eintragung der Gesellschafter in das Handelsregister, eine allgemeine Treuepflicht, ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht der Gesellschafter bezüglich sämtlicher Angelegenheiten der Gesellschaft.


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