Schwerbehindertenausweis für Kinder mit angeborenem Herzfehler

Rechtsgebiete: Schwerbehindertenrecht, Sozialrecht
Rechtstipp vom 06.10.2011

Wie auch in anderen Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung ist es bei Kindern mit angeborenem Herzfehler wichtig, wie der Arztbrief formuliert ist. Schreibt ein Arzt etwa nach einer Herzoperation eines Kindes: „Dem Kind geht es nach erfolgreicher Operation gut. Es nimmt wieder am Schulsport teil und zeigt einen positiven postoperativen Krankheitsverlauf", dann ist dieser Befund korrekt.

Der Arzt hat aber vergessen anzugeben, dass noch Einschränkungen vorliegen. So können bei Kindern mit angeborenem Herzfehler  altersuntypische Leistungseinschränkungen bei leichten alltäglichen Belastungen  wie z. B. beim Spazieren gehen, Treppen steigen oder bei leichter körperlicher Arbeit bestehen. Darauf muss der Arzt in seinem Brief hinweisen.

Rechtsanwalt Roland Tilch


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