Rechtstipp vom 07.05.2012

Schwerer Unfall beim "EMS Reizstrom- Training" Fitness-Studio

Vorletzte Woche ereignete sich bei einem namenhaften EMS-Trainingsstudio in unserem Einzugsbereich ein schwerer Unfall. Unser Mandant besuchte das Studio zum zweiten Mal im Rahmen einer durch das Institut durchgeführten Werbekampagne für EMS-Trainingseinheiten; er wurde im Vorhinein nur dahingehend durch Flyer und Internet aufgeklärt, dass es sich bei ihm um keine „Risikoperson" handeln dürfe. Die Aufklärung beschränkte sich darauf, dass bei Epilepsie, akuten Entzündungen, akuten Thrombosen, Herzschrittmachern, schwerwiegenden Erkrankungen im Akutstadium (Krebs, MS) und während der Schwangerschaft das Training zu unterlassen sei. Es wurde ausdrücklich versichert, dass es sich um eine völlig ungefährliche Reizstrom-Trainingsmethode handle, die seit Jahrzehnten mit großem Erfolg angewandt würde. Zugesichert wurde, dass Herzmuskulatur und glatte Muskulatur (unwillkürliche bzw. Organmuskulatur) nicht angesprochen würden.

Nachdem unser Mandant die Trainingskleidung angezogen hatte, wurde er mit Wasser besprüht, und mit den entsprechenden Elektroden versehen. Unser Mandant hatte dabei das Gefühl, dass das Personal nur unzureichend eingewiesen war. Der Trainer betätigte den Hauptschalter, startete einen Countdown von 20 Sekunden und bat unseren Mandanten, die Stärke der Regler für jede Muskelgruppe während einer 6-sekündigen Pause selbst einzustellen. Unser Mandant wurde plötzlich von einem Stromstoß getroffen, das Trainingsteam vermochte das Gerät nicht unverzüglich zu stoppen, der Betroffene wurde schwer verletzt in ein Berliner Krankenhaus eingeliefert, wo er sich einer schmerzhaften Operation am Schultergelenk unterziehen musste; es kam zum Einsatz von sog. Fixierschrauben aus Titan und eine Beilagscheibe. Behandlung und Genesung dauern noch an. Der rechte Arm ist für Wochen nicht zu gebrauchen.

Die gegnerische Rechtsanwaltskanzlei erklärte sich zwar auf mehrmaliges Bitten bereit, die Betriebshaftpflicht zu benennen, bestreitet aber jedwede Verantwortung ihrer Mandantschaft. Vielmehr versucht sie, unserem Mandanten die Schuld in die Schuhe zu schieben, da dieser das Gerät, welches ja angeblich völlig ungefährlich sei, falsch bedient habe. Wie soll das dann gehen?

Unsere Rechtstipps:

1. Haftungsfragen in Fitness-Studios müssen vorab und möglichst schriftlich geklärt werden. Sogenannte Freizeichnungsklauseln in Verträgen können der Prüfungsfolge der §§ 305 ff. BGB (AGB-Recht) unterfallen und u. U. unwirksam sein, wenn sie den Vertragspartner ein zu hohes Risiko aufbürden oder einseitig benachteiligen.

2. Achten Sie darauf, dass Ihnen, sollten Sie Unterschiften leisten, von den jeweiligen Papieren eine Kopie ausgehändigt wird. Ob und inwieweit AGB oder Vertragsbedingungen im Studio selbst angebracht waren, ist beweistechnisch im Nachhinein schwer zu klären.

3. Vertrauen Sie nicht auf Werbung „ins Blaue hinein": Auch EMS-Training arbeitet mit Muskelkontraktionen durch Reizstrom. Das ist ein körperlicher Eingriff, der von dem einen vertragen wird, von dem anderen nicht. Sprechen Sie hier vorher mit Ihrem Hausarzt bzw. mit Ihrem Orthopäden.

4. Der Sie betreuende Rechtsanwalt, welcher bemüht sein wird, Ihnen Schmerzensgeld und Schadensersatz zu sichern, ist darauf angewiesen, dass hier ein Aufklärungsverschulden vorliegt und der Mandant nicht über die eigentlichen Risiken informiert wurde. Auch ist zu beachten, dass ein Schaden am Gerät selbst vorliegen kann, welches dann aus § 1 ProdukthaftungsG eine Haftung begründen kann. Stellen Sie also Fragen nach dem technischen Stand, der Ihnen vorgesetzten Geräte. Die Beweislast für beides liegt beim Betreiber.

5. Im vorliegenden Fall kam es auch zu einem sog. Mangelfolgeschaden, da der Verletze seinen Handwerksbetrieb schließen musste und somit einkommenslos wurde und einen Mitarbeiter entlassen musste.

Sollten Sie ähnliche Vorfälle in EMS-Trainingsstudios erlebt haben, wären wir für einen kurzen Hinweis sehr dankbar; dies gilt natürlich auch für Kollegen.

Wir vertreten bundesweit und beraten Sie gerne.


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Neue Kommentare

Kommentare zu dem Artikel von nippold am 25.09.2012 11:07

Sehr verehrte Trainer,

es ehrt Sie, daß Sie alle zu Ihrem Arbeitgeber halten und hier verteidigen. Darum ging es mir aber gar nicht. Mir ging es darum, andere Kollegen zu kontaktieren, mit ähnlichen Fällen. Trotzdem: weiter so!

Wieviele Sachverständige haben wohl mehr Erfahrung als ein Trainer der 6 Jahre damit arbeitet von PersonalFit Robert Eichler am 25.09.2012 08:03

Guten Tag,

ich bin ebenfalls Personal Trainer und arbeite bereits seit über 4 Jahren mit Reizstrom. ich kenne das Studio wo es passiert und kann Herrn Seeger nur zustimmen. Und wenn wir jetzt schon von Sachverständigen sprechen, zeigen sie mir doch Bitte nur einen der auch nur annähernd das nötige Wissen und Know how von einem Trainer hat der seit über 6 Jahren mit Strom arbeitet. Wenn mich nicht alles täuscht war der "Sachverständige" von einer Versicvherung und das Training einmal ausprobiert, das hat natürlich enorme Aussagekraft!?
Also Ersztens hatte das Gerät keinen Defekt, da der Trainer vor Ort den Regler von MAXIMAL herunter gedreht hatte. Da stellen sich bei mir die Nackenhaare auf und ich frage mich, warum das hier zum Beispiel nicht erwähnt worden ist, dann hätte man die eine oder andere Diskussion schon einmal entkräften können.
Damit kommen wir zum zweiten Punkt, da Regler auf MAX stand war es definitiv ein Eigenverschulden, da SIe bereits beschrieben haben, das er aufgeklärt wurde und auch bereits trainiert hatte.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Trainer gesagt haben soll, dreh den Regler voll auf!
Das Wort "plötzlich" finde ich in Diesem Bezug eher amüsant, da es eine festgesetzte Pausen und Kontraktionszeit gibt,die durch einen Balken sogar noch visuell als Countdown angezeigt wird, also wie kann es sein das er "Plötzlich" kam, Ihr Mandant hat schlicht und ergreifend nicht aufgepasst. Die Intensität begrenzen ist nicht Möglich, da Jeder Mensch anders darauf reagiert, damit mich keiner falsch versteht, auf die Intensität reagiert! Es gibt durchaus Personen die den Regler auf Maximal stellen können ohne mit der Wimper zu zucken.
Als letztes ist mir schleierhaft warum in den AGB´s so etwas stehen sollte? zumal es mit Ihrem Mandanten keinen Vertrag gibt, also erhält er auch keine AGB`s. Sonst hätte er einen Vertrag haben müssen, was allerdings nicht der Fall ist/war. Und wenn ich von Ihrem verlangen ausgehen darf, müsste jeder Kunde in jedem Fitnessstudio unterschreiben das er sich einen Muskelfaserriss zuziehen kann, sich die Schulter luxieren kann, in der Dusche ausrutschen oder sich von mir aus den Zeh am Schrank brechen. Das ist doch absurd, wenn durch eine Fehlbedienung ein solcher Unfall geschieht finde ich es schon sonderbar überhaupt mit dem Gedanken zu spielen den Trainer oder das Studio zu verklagen. Denn folgende Punkte sind eingetroffen.
1. das Gerät war intakt und der Regler auf MAX
2.er wurde über Kontraindikationen aufgeklärt
3.ein Trainer war vor Ort um zu unterstützen und zu helfen
Jetzt frage ich was man von einem Studio noch verlangen kann? Wir arbeiten ausschlisslich mit Erwachsenen, da kann man doch davon ausgehen das ein wenig gesunder Menschenverstand vorhanden ist und man die Regler nicht gleich auf MAX dreht.
Eine Frage an Sie Herr Nippold, haben Sie das Training bereits einmal ausprobiert? Wenn nicht kann ich es Ihnen nur empfehlen, dann sind Sie vielleicht ein wenig sensibilisierter und eine Erfahrung reicher.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Eichler

Kommentare von nippold am 09.07.2012 08:32

Ich finde es interessant, wieviele Experten sich hier melden, die den Fall gar nicht kennen, wohl aber von einem Eigenverschulden ausgehen.

Nun, Sachverständige sehen das anders. Im Übrigen geht es um die Aufklärung. Wer eine Methode als risikolos anpreist, muss bei solchen Schäden haften. Oder wer geht in ein Studio, wenn es heíßt: hier fliegen Knochen aus dem Gelenk? Sicher das klingt das übertrieben, aber die AGBS sollten hier eine klare Sprache sprechen.

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