Rechtstipp vom 06.07.2012

SEB ImmoInvest-Anleger erhalten zunächst 10,25 € je Anteil

In jüngster Zeit haben mehrere Landgerichte Anlegern des SEB ImmoInvest und des CS Euroreal Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. Der Schadens-ersatzanspruch richtet sich auf den gesamten Anlagebetrag zzgl. einer Moderatenverzinsung für den Zeitraum der Kapitalanlage. Die Gerichte orientieren sich hinsichtlich der Höhe der Verzinsung an festverzinslichen Staatsanleihen des Bundes. Im Gegenzug treten die An-leger ihre SEB Immoinvest-Inhaberanteile an die vermittelnde Bank ab. Damit wird das gesamte Anlagegeschäft rückabgewickelt und der Anleger so gestellt, als ob er statt in den SEB ImmoInvest in eine, zumeist gewünschte, sichere Anlage investiert hätte.

Inhaltlich wurde der Schadensersatz zugesprochen, da die beratenden Banken in den aus-geurteilten Fällen nicht über das Schließungsrisiko des SEB ImmoInvest aufgeklärt hatten und/oder die Anleger nicht über Provisionszahlungen (Kick-Back-Zahlungen), welche die vermittelnde Bank erhalten hatte, aufgeklärt hatte.

Die Urteile der Gerichte haben Signalwirkungen für eine Vielzahl anstehender und noch laufender Verfahren. Bei fast allen uns vorliegenden Fällen erfolgte keine Aufklärung über das Schließungsrisiko. In nur sehr wenigen Fällen wurden die Anleger vollständig über Provisionszahlungen an die vermittelnde Bank aufgeklärt. Wir gehen davon aus, dass noch sehr viele Anleger erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Jeder Einzel-fall muss jedoch durch einen im Banken- und Anlagerecht tätigen Rechtsanwalt geprüft werden. Es müssen verschiedene Fristen beachtet werden. Schadensersatzansprüche, die sich allein auf eine falsche Beratung hinsichtlich des Schließungsrisikos stützen, können bereits verjährt sein. In vielen Fällen droht eine baldige Verjährung dieser Schadensersatz-ansprüche.

Schadensersatzansprüche, die sich auf eine fehlende Aufklärung hinsichtlich der geleisteten Provisionszahlungen stützen, können hingegen oftmals noch viele Jahre nach der Anlage-entscheidung geltend gemacht werden.

Wir raten den Anlegern dazu, nach Prüfung ihrer Ansprüche durch einen Rechtsanwalt eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht einzureichen. Anleger müssen in den sauren Apfel beißen und zunächst die Kosten des Verfahrens verauslagen. Nach Abschluss des Verfahrens sind diese Kosten dann jedoch von der unterlegenen Partei zu tragen.

Anleger, die trotz der hohen Erfolgsaussichten einer Klage ihre Ansprüche nicht gerichtlich durchsetzen möchten, haben zwei weitere Alternativen. Sie können zum einen ihre SEB ImmoInvest-Inhaberanteile über die Börse verkaufen. Derzeit werden die Anteile mit ca. 24,90 € gehandelt. Zu beachten ist, dass an vielen Börsen nur sehr geringe Stückzahlen des Fonds gehandelt werden. Aus diesem Grund müssen Anleger damit rechnen, dass ihre Verkaufsaufträge nur mit Verzögerung ausgeführt werden. Auch können die geringen Umsätze dazu führen, dass der Verkauf der SEB ImmoInvest-Inhaberanteile weit unterhalb des derzeitigen Kursniveaus erfolgt. Um dies zu vermeiden, sollten Anleger, die sich für einen Verkauf entscheiden, zumindest ein Kurslimit setzen. Unterhalb dieses Kurses werden die Anteile dann nicht verkauft.

Ferner haben Anteilseigner die Möglichkeit, die Anteile bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 2017 zu halten. Aus dem Verkauf der Immobilien werden halbjährlich Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Eine Ausschüttung in Höhe von 10,25 € haben Anleger des SEB ImmoInvest bereits erhalten. Experten gehen jedoch davon aus, dass die Summe dieser Ausschüttungen weit unter dem ursprünglich investierten Betrag liegt. Diese Einschätzung äußert sich bereits in dem stark gefallenen Börsenkurs der SEB ImmoInvest-Anteile. Zudem haben die Anleger den Nachteil, dass sie erst im Jahr 2017 einen vollständigen Überblick über die Höhe des Schadens erhalten werden. Zu diesem Zeitpunkt werden zumindest die allermeisten Schadensersatzansprüche verjährt sein. Anleger, die sich dafür entscheiden, die Anteile bis zur endgültigen Abwicklung im Jahr 2017 zu halten, haben zudem den Nachteil, dass sie für den gesamten Zeitraum der Kapitalanlage keine Verzinsung erhalten werden.

Aus wirtschaftlicher Sicht erscheint es am sinnvollsten, eine Schadensersatzklage gegen die vermittelnde Bank einzureichen. Nur so haben Anleger die Möglichkeit, den investierten Betrag vollständig zurückzuerhalten. Da sich mit dem SEB ImmoInvest und dem CS Euroreal derzeit die beiden größten offenen Immobilienfonds auf dem deutschen Markt mit einem Volumen von jeweils ca. 6 Mrd. € in der Abwicklung befinden, wird es schwer fallen, die Groß-immobilien zu marktgerechten Preisen zu verkaufen.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage bei Einreichung der entsprechenden Unterlagen zunächst kostenfrei und informieren Sie über die Kosten eines möglichen Klage-verfahrens.

Dr. Knetsch & Partner GbR

Sandstraße 50

57072 Siegen

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Rechtsanwalt Alfred M. Knetsch


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