Die Dauer der langwierige Abwicklung des Anfang Mai 2012 aufgelösten SEB Immoinvest ist auf fünf Jahre veranschlagt. Eine lange Wartezeit für Anleger, die einst von einer jederzeitigen Verfügbarkeit ihres angelegten Geldes ausgingen. Im Rahmen der Abwicklung sollen im Halbjahresrhythmus die Erlöse aus den jetzt anstehenden Immobilienverkäufen an die Anleger ausgeschüttet werden. Einem Bericht der Wirtschaftswoche (Ausgabe Nr. 22) zufolge werden bei einem Drittel der Immobilien des SEB Immoinvest in Kürze die Mietverträge auslaufen, was zu Schwierigkeiten beim Verkauf führen könnte. Doch zunächst wird sich das Augenmerk der Anleger des offenen Immobilienfonds auf die für diesen Monat angekündigte Auszahlung richten. Danach werden die regulären Abwicklungsauszahlungen aufgenommen.
Die Anleger des SEB Immoinvest haben nun die Wahl, ob sie an der bis ins Jahr 2017 andauernden Auflösung teilnehmen möchten oder sie sich auf andere Art und Weise von ihren Anteilen trennen möchten. So können die Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkauft werden. Allerdings müssen Anleger hierbei bedenken, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem Ausgabepreis bewegt, sodass Verluste augenblicklich unvermeidbar sind. Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls mit einkalkuliert werden müssen.
Interessengemeinschaft und Klagen auf Schadensersatz
Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern, die weder an der Abwicklung teilnehmen möchten noch an der Börse verkaufen möchten, verschiedene Alternativen aufzeigen. Zum Beispiel kann für Schadensersatzklagen gegen die Banken oder Berater das individuelle Anlageberatungsgespräch überprüft werden. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen. Zusätzlich können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
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