SEB Optimix Ertrag: Können Anleger auch nach dem Aus des Dachfonds noch Schadensersatz fordern?

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Es ist bereits einige Zeit vergangen, seit sich das Schicksal des Dachfonds SEB Optimix Ertrag entschieden hat. Nach der Fondsschließung und der Auflösung im Jahr 2012 wird der auf offene Immobilienfonds spezialisierte Dachfonds abgewickelt. Für Anleger, die sich mit diesem Ergebnis nach wie vor nicht abgefunden haben, enthalten zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs interessante Aussagen. Im April 2014 entschied das Gericht, dass Bankberater bereits in der Anlageberatung auf das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds hinweisen mussten, da es um eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit handele (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

Wie können nun die Anleger des Dachfonds SEB Optimix Ertrag von Urteilen zu den Pflichten bei der Anlageberatung zu offenen Immobilienfonds profitieren? Zwar können die Aussagen der Urteile nicht direkt auf Anlageberatungen zum SEB Optimix Ertrag oder anderen Dachfonds übertragen werden. Jedoch verfügen offene Dachfonds und offenen Immobilienfonds über viele Gemeinsamkeiten. Es gilt jeweils bei beiden Fondsarten das Grundprinzip, dass die Fondsanteile jederzeit zurückgegeben werden können. Von der Grundregel kann im gesetzlich festgelegten Ausnahmefall der Fondsschließung abgewichen werden.

Können Anleger des SEB Optimix Ertrag nun selbst Ansprüche geltend machen und Schadensersatz verlangen? Wie sich aus den oben grob umrissenen BGH-Urteilen ergibt, sind Defizite bei der Anlageberatung ein Ansatzpunkt für rechtliche (Schadensersatz-)Ansprüche. Hegen Anleger des Dachfonds Zweifel, ob ihre Anlageberatung ordnungsgemäß verlief, sollte die Beratung rechtlich überprüft werden. Ob die Anleger erfolgreich Ansprüche geltend machen können, kann nur durch Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs ausgelotet werden. Wenn Anleger des SEB Optimix Ertrag wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten Mandanten, die in Fonds SEB Optimix Ertrag investierten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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