Der Datenklau greift um sich. Nachdem schon Anfang 2008 die Liechtenstein-Fälle in das Licht der
Öffentlichkeit rückten, verwundert es ein wenig, dass es dann doch weitere zwei Jahre gedauert
hat, bis dann auch Daten aus der Schweiz gekauft werden sollen.
Der erste „Deal" mit Daten
aus der Schweiz soll am 6./7.2.2010 abgewickelt werden. Andere Anbieter sind bereits am Markt. Hier
und da äussert ein Politiker ( zu Recht) rechtstaatliche Bedenken. Die Mehrheit von links bis
rechts ist aber für den Ankauf. Das ist gerade in Wahlkampfzeiten publikumswirksam. Und in NRW wird
nun einmal im Mai 2010 gewählt.
Wer Geld in der Schweiz hat und seine Nerven schonen will,
muss über eine Selbstanzeige nachdenken. Im Falle der Selbstanzeige müssen die hinterzogenen
Steuern (zuzüglich Hinterziehungszinsen) nachgezahlt werden, aber eine Bestrafung wegen
Steuerhinterziehung unterbleibt. Und die Strafen, die für Steuerhinterziehung verhängt werden
sollen, sollen nach einem deutlichen Hinweis des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 2.12.2008
steigen.
Das alles darf aber nicht dazu führen, dass Betroffene nun panisch reagieren. Eine
Selbstanzeige will gut überlegt sein. Die Selbstanzeige hat nämlich nur im Hinblick auf eine
Steuerhinterziehung strafbefreiende Wirkung. Mit ihr verbundene Straftaten können gleichwohl
verfolgt werden.
Allerdings muss die Selbstanzeige rechtzeitig erstattet werden. Jetzt ist es
dafür noch nicht zu spät. Steht die Steuerfahndung aber vor der Tür oder ist die Tat entdeckt,
was allerdings noch nicht der Fall ist , nur weil man ihren Namen auf den ominösen Datenträgern
findet, ist das anders.
Lassen Sie sich also möglichst umgehend beraten.
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