Rechtstipp vom 26.03.2012

„Selbstgemachte“ Testamente können ins Auge gehen

Ein Drittel aller Testamente wird von Laien erstellt, die Hälfte davon enthält grobe Fehler. Häufig werden die Formvorschriften nicht erfüllt oder Fachausdrücke falsch verwendet.

Fast eine Billion Euro haben die lebenden Landsleute an die nächste Generation zu vererben. Nach Abzug der Schulden darf jeder im Schnitt auf 80.000 Euro hoffen. 1,75 Millionen Testamente sind in Österreich registriert. Dazu kommen aber, nach einer Recherche der Rechtsschutzversicherer von DAS, noch ungefähr eine Million Testamente, die juristisch unbedarfte Erblasser selbst verfasst und im Schrank oder Safe deponiert haben.

Etwa die Hälfte dieser „handgestrickten" Vermächtnisse enthalten laut DAS-Recherche grobe Fehler. Oft wird die Form, die das Gesetz vorschreibt, nicht beachtet. Oder der Erblasser verwendet juristische Ausdrücke wie Vollerbe, Vorerbe oder Nacherbe falsch.

Die Folge sind oft gerichtliche Auseinandersetzungen.

Böse Überraschungen vermeiden

Dabei ist der Wunsch nach einem maßgeschneiderten, von der gesetzlichen Erbfolge abweichenden Nachlass groß und ungebrochen: Den etwa 2,8 Mio. letztwilligen Verfügungen stehen hierzulande nur wenig mehr, anämlich 3,34 Mio. Haushalte gegenüber. Jedes Jahr werden 60.000 Testamente errichtet oder geändert. Ein Grund dafür: Das österreichische Erbrecht ist sehr umfassend geregelt, aber auch entsprechend komplex und verwirrend. Wenn etwa Kinder aus unterschiedlichen Ehen kommen, hängt es laut Gesetz oft vom Zufall ab, wer in den Genuss welches Erbteils kommt - nämlich davon, ob Vater oder Mutter zuerst stirbt. Bei einem ordnungsgemäßen Testament erspart man sich diese Unsicherheiten.

Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin, Bludenz


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