Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung für Arrow (TV-Serie) erhalten?

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung für Arrow (TV-Serie) erhalten und sind über die Höhe des geforderten Schadensersatzes schockiert? Bewahren Sie die Nerven. Ihnen kann geholfen werden.

Bei populären TV-Serien wie Arrow werden die Interessen der Rechteinhaber häufig durch Kanzleien vertreten. Im Falle von Arrow handelt es sich um die Kanzlei Waldorf Frommer, die das Medienunternehmen Warner Bros. Television vertritt. Die TV-Serie wird seit 2012 für den amerikanischen Sender The CW produziert.

Worum geht es in der TV-Serie Arrow?

In der Serie Arrow geht es um den einzigen Überlebenden eines Schiffbruchs, der fünf Jahre auf einer einsamen Insel verbracht hat, bevor er gefunden wird.

Die Serie startet mit der Auffindung des Protagonisten Oliver Queen und begleitet dessen Wiedereinstieg ins Leben. Oliver hat sich vorgenommen, die einstigen Fehler seines Vaters, auf dessen Bitten, wieder gut zu machen und die Ausbeutung seiner Heimatstadt Starling City zu rächen. Hierzu bedient er sich einer geheimen Identität namens Arrow und fängt an ein Doppelleben zu führen. Dass ein Bogenschütze sich selbst als Arrow bezeichnet, zeugt nicht gerade von Subtilität, und hat sicher keinen Hintergrund in der Comic Vorlage.

Weshalb Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung für Arrow bekommen haben?

Die TV-Serie Arrow ist ziemlich populär, unterliegt aber natürlich dem Urheberrecht. Das Urheberrecht verbietet Ihnen die unerlaubte Nutzung. Sie dürfen weder das Werk noch Teile des Werkes ohne Erlaubnis zum Download anbieten. Im Rahmen des Verstoßes wurden Sie als Inhaber des Anschlusses nun in einem gerichtlichen Auskunftsverfahren ermittelt. Die Folge war die Waldorf-Frommer-Abmahnung. In der Waldorf-Frommer-Abmahnung werden Sie abgemahnt und es werden Schadensersatzansprüche erhoben. Bei dieser TV-Serie belaufen sich die Kosten für eine einzelne Folge bereits auf 520 €. 

Sollten Sie keinen alternativen Geschehensablauf oder gar Täter präsentieren können, müssen Sie damit rechnen, dass die Forderung gegen Sie bestehen bleibt. Insbesondere bei einer Serie laufen Sie nun auch noch Gefahr, dass Ihnen mehrere Urheberrechtsverletzungen zur Last gelegt werden, da jede einzelne Folge dem Urheberrecht unterliegt. Wenn Sie für eine einzelne Folge von Arrow abgemahnt worden sind, passen Sie auf. Es ist ratsam, sich um anwaltliche Hilfe zu bemühen und in keinem Fall die beigefügte Unterlassungserklärung voreilig zu unterzeichnen und zurückzusenden, da diese zunächst modifiziert werden sollte.

Sekundäre Darlegungslast – was ist das?

Bei Ihrer Waldorf-Frommer-Abmahnung für Arrow (TV-Serie) handelt es sich erst einmal um einen Tatvorwurf. Da Waldorf Frommer nicht wissen kann, ob Sie als Anschlussinhaber der Haftende sind oder ein Anderer als Täter des Rechtsverstoßes heranzuziehen ist, obliegt Ihnen als Abgemahnter die sekundäre Darlegungslast. Dies bedeutet, dass Sie zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen haben und Ihren Aufklärungspflichten nachkommen müssen. Von nun an sind Fehler unverzeihlich. 

In einem Urteil des BGH vom 27. Juli 2017 [Az. I ZR 68/16]  Ego-Shooter heißt es:

„Eine dem Beklagten täterschaftlich zuzurechnende Urheberrechtsverletzung sei nicht festzustellen. Der Beklagte sei der ihm als Anschlussinhaber obliegenden sekundären Darlegungslast zu der Frage nachgekommen, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständig Zugang zu seinem Internetanschluss gehabt hätten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kämen. Den danach weiterhin der Klägerin obliegenden Beweis, dass der Beklagte die Rechtsverletzungen begangen habe, habe die Klägerin nicht führen können. Der Beklagte hafte auch nicht als Störer.“

Doch nicht immer fallen die Urteile so positiv aus wie hier. 

Die richtige Vorgehensweise bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung für Arrow (TV-Serie) ist entscheidend. Damit sich keine Fehler in ihrer Nachforschungspflicht und der damit einhergehenden sekundären Darlegungslast einschleichen und Sie letztendlich doch für die Gesamtkosten haften müssen, empfiehlt es sich, bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung anwaltlichen Rat einzuholen.

Womit Sie außerdem rechnen sollten

Wenn Sie davon ausgehen können, dass es neben der Urheberrechtsverletzung der Serie Arrow zu weiteren Rechtsverletzungen von ihrem Anschluss gekommen ist, müssen Sie damit rechnen, dass nun auch noch weitere Ansprüche gegen Sie folgen werden. Spätestens jetzt ist anwaltlicher Rat nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend geboten, weil sich die Forderungen schnell zu höheren vierstelligen Beträgen summieren können. Um die Kosten für Sie möglichst gering zu halten, informieren wir sie gerne über unsere Vertretungs-Flatrate.

Wir helfen bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung für Arrow (TV-Serie)

Im Internet wird Adressaten einer Waldorf-Frommer-Abmahnung viel versprochen, aber nicht alles, was noch am Telefon gut klingt, ist auch zutreffend. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte können bei der Waldorf-Frommer-Abmahnung für Arrow (TV-Serie) außergerichtlich und – wenn es nötig ist – auch gerichtlich unterstützen.

Außerdem:

•  beraten wir seit 10 Jahren Mandanten

•  haben wir als eine der ersten Kanzleien im Filesharing bereits vor Jahren eine kurze kostenlose Ersteinschätzung angeboten

•  bei uns gibt es keine Call Center, Sie sprechen direkt mit unserem Büro

•  kennen wir die Summen, welche die Kanzlei Waldorf Frommer außergerichtlich akzeptiert und geben nicht bereits beim ersten Vergleichsvorschlag auf

Sie rufen an – wir kümmern uns!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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