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Sind Mahnungen per Mail, SMS oder WhatsApp zulässig?

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Das Smartphone vibriert und zeigt eine eingegangene Nachricht mit dem Betreff „Mahnung“ an. Auch wenn eine WhatsApp-Nachricht oder eine SMS mit einer Zahlungsaufforderung zunächst unseriös erscheinen kann, ist es durchaus zulässig auf diesem Weg Mahnungen zu verschicken.


→ Nach § 286 BGB Verzug des Schuldners wird keine bestimmte Form für eine Mahnung im außergerichtlichen Mahnverfahren vorgeschrieben. ←


Wenn Sie in der Rechnung eindeutig auf den Zahlungstermin hingewiesen wurden, müsste der Gläubiger gar keine Mahnung schicken und könnte stattdessen direkt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, wenn der Zahlungstermin überschritten ist.

Mahnungen per Mail, SMS oder WhatsApp sind also ein freiwilliger Versuch des Gläubigers, Sie an die Forderung zu erinnern und zur Zahlung zu bewegen, ohne gerichtliche Schritte einleiten zu müssen.


Wie die Rechtslage hingegen beim gerichtlichen Mahnverfahren aussieht, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen: https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/mahnverfahren/



Achtung: Trotzdem aufpassen bei Mahnungen per E-Mail, SMS & WhatsApp

Wichtig: Reagieren Sie niemals ohne vorherige Prüfung auf eine Mahnung, die Sie auf einem dieser Wege erreicht.

Wenn Sie sich nicht 100%ig sicher sind, ob es bei dem Gläubiger, von dem Sie die Nachricht mit der Mahnung erhalten haben, wirklich eine offene Zahlung gibt, gehen Sie wie folgt vor:

  • Gehen Sie Ihre Unterlagen durch oder loggen Sie sich, wenn möglich, in Ihr Online-Konto bei diesem Gläubiger ein.
  • Prüfen Sie welche Zahlungen noch offen sind und zu welchem Termin diese fällig gewesen wären.
  • Sollten Sie keine Unterlagen oder Einträge passend zur Mahnung finden, rufen Sie am besten beim Gläubiger direkt an und fragen nach. Auch wenn dies unangenehm sein kann, können Sie so sichergehen, dass die Mahnung, die Sie per Mail, SMS oder WhatsApp erhalten haben, auch berechtigt ist und in diesem Fall vielleicht die Situation sogar direkt klären, um gerichtliche Schritte zu verhindern.


Besonderheit bei Mahnungen über WhatsApp

Auch bei WhatsApp darf der Gläubiger grundsätzlich mahnen. Der Unterschied zu einer Mahnung per SMS besteht allerdings darin, dass es je nach individuellen Einstellungen eine zusätzliche Lesebestätigung gibt (zwei blaue Häkchen).

Der Gläubiger kann sich durch diese Bestätigung sicher sein, dass der Schuldner die Nachricht mit der Mahnung auch tatsächlich erhalten und gelesen hat.


Sollten Sie also eine Mahnung per E-Mail, SMS oder WhatsApp erhalten, stempeln Sie diese nicht direkt als Spam oder unseriös ab, sondern prüfen Sie erst, ob die in der Nachricht erwähnte Forderung tatsächlich existiert.



Regelmäßige Mahnungen

Sollten Sie häufiger Mahnungen von verschiedenen Gläubigern erhalten, ist dies ein Zeichen dafür, dass Ihre Finanzen aus dem Gleichgewicht geraten sind.

Bei regelmäßigen Mahnungen ist es ratsam, sich die eigenen Einnahmen und Ausgaben genau anzusehen (z.B. mithilfe eines Haushaltsbuches) und das Verhältnis zu überprüfen.

Wenn Die Ausgaben die Einnahmen regelmäßig übersteigen, sind Sie überschuldet.

Die AdvoNeo Schuldnerberatung hilft überschuldeten Menschen bereits seit 21 Jahren dabei, der Schuldenspirale zu entkommen und die eigenen Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen.



Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie mehr zu unserer Arbeit erfahren oder eine Anfrage zur außergerichtlichen Schuldenregulierung stellen möchten.


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