Sind nun alle Knöllchen unwirksam und müssen nicht bezahlt werden?

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Das Gewaltmonopol des Staates gilt für den gesamten Bereich der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgabe kann nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG, Besohl. v. 03.01.2020, Az. 2 Ss-Owi 963/18) nicht durch Leiharbeitskräfte übernommen werden.

Sachverhalt

Dem lag der folgende Fall zugrunde:

Ein Autofahrer hatte in Frankfurt im eingeschränkten Parkverbot geparkt. Der Verstoß wurde aufgenommen und festgestellt durch einen sogenannten Stadtpolizisten in Uniform, der der Stadt durch eine private Leiharbeitsfirma überlassen worden war. Es erging durch die Stadt ein Verwarngeld in Höhe von 15 €. Nach dem Einspruch des Autofahrers wurde dieses durch Urteil bestätigt. Der Fahrer ging in die nächste Instanz, wodurch es zu der kürzlichen Entscheidung des OLG Frankfurt am Main kam.

Das Gericht hat für den Autofahrer entschieden. Das Verfahren sei einzustellen, da die Feststellungen des Stadtpolizisten nicht als Beweis verwertet werden dürfen. Der Stadtpolizist sei als privater Dienstleister nicht ermächtigt dazu, eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Das Recht verbleibe einzig und alleine beim Staat, also bei der Polizei. Dies sei eine Folge aus dem Gewaltmonopol des Staates, welche sich auf den gesamten Bereich der Verkehrsüberwachung bezieht.

Täuschender Schein der Rechtsstaatlichkeit

Durch das Ausstatten der Leiharbeiter mit den Uniformen habe die Stadt den „täuschenden Schein der Rechtsstaatlichkeit“ erweckt, um „den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln. Diese Vorgehensweise der Stadt sei rechtswidrig.

Auswirkungen

Mit der Entscheidung werden wohl alle noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Bußgeldverfahren in Frankfurt auf der Kippe stehen. Es empfiehlt sich den Betroffenen, die Bußgelder zunächst nicht zu zahlen. In Frankfurt sind es rund 700.000 Knöllchen pro Jahr. Theoretisch kann nun jeder Frankfurter Falschparker, der nachweislich von einem falsch uniformierten Stadtpolizisten erwischt wurde, sein Geld zurückverlangen. Praktisch geht es aber vor allem um die Frage, wer künftig Knöllchen schreiben darf. Auch viele andere Städte beauftragen, weil es billiger ist, Private beim Kampf gegen die Falschparker. Weil das Urteil das erste seiner Art in Deutschland ist, bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte entscheiden.

Es ist zu erwarten, dass sich nicht nur hessische Gerichte dem Urteil des OLG Frankfurt am Main anschließen werden. Zunächst hat das Urteil aber keine bundesweiten Auswirkungen.

Ihr Rechtsanwalt

Christian Keßler


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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