Six Line – Warnung BaFin

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Bezüglich der Six Line mit vorgeblichem Sitz in Nevis, Karibik, verweist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf, dass die Gesellschaft keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen seitens der BaFin hat.

Außerdem untersteht die Six Line nach Angaben der BaFin auch nicht ihrer Aufsicht.

Außerdem würde die Gesellschaft angeben, dass sie Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken sei. Dies sei nicht richtig, so die BaFin.

Angebot Investmentfonds

Auf der Homepage bietet die Six Line u. a. Anlagen in Investmentfonds an. Es wird damit geworben, dass Six Line Anlegern eine umfassende Auswahl in Investmentfonds in verschiedenen Anlageklassen und Märkten weltweit anbietet und diese Fonds von der Plattform Six Line aus neun spezialisierten, unabhängigen globalen Vermögensverwaltungsunternehmen aktiv verwaltet werden.

Angebot ETFs

Zu ETFs wird damit geworben, dass Six Line unabhängige Vermögensverwalter zusammenbringt und deren einzigartige Fähigkeiten nutzt, um innovative, aktive und strategische ETFs bereit zu stellen und Anlegern und Beratern ein Zugang zu speziellen Lösungen geboten wird.

Angebot Geldmarkt Kapital

Weiterhin wird auf der Homepage von Six Line dargestellt, dass die Gesellschaft eine breite Palette von festverzinslichen Geldmarktanlagelösungen anbietet und alle Geldmarktstrategien von Six Line von ihrer unabhängigen Investmentgesellschaft verwaltet würden.

 Angebot Bank-, Kredit- und Treuhanddienste

Auf der Internetseite von Six Line wird damit geworben, dass die Bank-, Kredit- und Treuhanddienste von Six Line das Bild der Vermögensverwaltung vervollständigen.

Auch wird von Six Line die Führung eines Wertpapierdepots bzw. auch eines Wertpapierreferenzskontos angeboten.

Möglichkeiten für Anleger der Six Line

Soweit von der Six Line deutschen Anlegern in Deutschland verschiedene Anlagen bzw. auch das Führen eines Depots und eines Kontos angeboten wird, kann die Möglichkeit bestehen, dass damit Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen erbracht werden.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt, benötigt aber eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde, also der BaFin.

Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Six Line nach Angaben der BaFin nicht und die Gesellschaft wird auch nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Soweit von der Six Line Anlegern Anlagen angeboten werden bzw. das Führen von Depots oder Konten offeriert wird und insoweit unter Umstände Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbracht werden, können sich Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens derartiger Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anleger, die Six Line Kapital für Anlagen zur Verfügung gestellt haben und Probleme mit Auszahlungen haben oder einen Schaden bei Kapitalanlagen erlitten haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, dass eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Six Line Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 06.04.2020


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