Zu ehrenamtlichen Richtern dürfen nur Personen ernannt werden, "die die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihnen von Verfassungs- und Gesetzes wegen obliegenden, durch Eid bekräftigten richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen werden". Diesen Grundsatz sah das Bundesverfassungsgericht im Fall eines ehrenamtlichen Richters schwer verletzt, der seit Jahren Mitglied einer Rockband war, die in zahlreichen Konzerten im In- und Ausland mit einer Vielzahl anderer rechtsextremistischer Skinhead-Bands aufgetreten war. Die Liedtexte und das Auftreten der Band weckten Assoziationen zum nationalsozialistischen Regime, seien Gewalt verherrlichend und zeugten von einer verfassungsfeindlichen Ideologie. Er sei zu Recht von seinem Amt entbunden worden. Denn neben den hauptamtlichen unterlägen auch ehrenamtliche Richter "einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue". (AZ: 2 BvR 337/08)
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