So ein Scheiß! Hundehaufen als Sachmangel

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Das Amtsgericht München hatte über eine Schadenersatzklage eines Käufers einer Immobilie zu entscheiden. Dem Rechtsstreit lag der Sachverhalt zugrunde, dass der Kläger vom Beklagten eine Immobilie mit Gartenanteil „wie besichtigt“ erwarb. Der Verkäufer war Hundebesitzer und hatte seinen Hund gelegentlich das „Geschäft“ in dem Garten verrichten lassen.

Der Käufer der Immobilie trug in dem Rechtsstreit vor, er habe aufgrund des schneebedeckten Rasens die 19 Hundehaufen zunächst nicht erkennen können. Erst durch einsetzendes Tauwetter habe er davon Kenntnis erlangt. Der Oberboden sei durch Einsickern der Hundehaufen kontaminiert und müsse entfernt und neu eingebracht werden. Ein vom Käufer eingeholtes Angebot zur Beseitigung der Missstände umfasste Kosten in Höhe von 3.500,00 EUR. Diesen Betrag verlangte der Käufer als Schadenersatz im Klageweg vom Verkäufer der Immobilie.

Das Amtsgericht München wies die Klage des Käufers auf Zahlung von Schadenersatz jedoch ab (AG München, Urteil v. 13.04.2016 – 171 C 15877/15).

Zwar ist nach der Auffassung des Gerichts in der hohen Anzahl an Hundehaufen ein Sachmangel der Kaufsache begründet. Dann aber hätte der Käufer zunächst die Mangelbeseitigung vom Verkäufer unter Fristsetzung verlangen müssen. Dieses ist nicht geschehen, weshalb dem Käufer kein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.

Fazit

Die gesetzlichen kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte sehen bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache grundsätzlich eine bestimmte Reihenfolge vor, in der der Käufer seine Rechte geltend machen muss. Das Gesetz sieht dabei vor, dass primär der sogenannte Nacherfüllungsanspruch zu verlangen ist. Dies bedeutet, dass der Käufer nach seiner Wahl den Verkäufer zunächst unter Fristsetzung aufzufordern hat, entweder den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Erst wenn dies scheitert, kann der Käufer nachfolgende Gewährleistungsrechte, wie Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Schadenersatz, verlangen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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