Softwarelizenzen und AGB: Ein wegweisendes Urteil, das die Spielregeln ändert!

  • 4 Minuten Lesezeit

Von Rechtsanwältin Esra Duran und Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann*



In der pulsierenden digitalen Wirtschaft von heute sind lizenzierte Software und die zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Rückgrat jedes Unternehmens. Aber was passiert, wenn es zu Konflikten zwischen Anbietern und Nutzern kommt? Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 28. Juli 2023 – 6 U 19/23 – hat Licht ins Dunkel gebracht und bietet klare Orientierungspunkte für die Praxis.


Hintergrund: Warum AGB in der Softwarelizenzierung so wichtig sind

Im Bereich der lizenzierten Software sind die AGB das A und O. Sie legen die Spielregeln fest, definieren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und setzen die Bedingungen, unter denen die Software genutzt werden darf. Aber Vorsicht: Nicht alle Klauseln in AGB sind rechtlich haltbar. Sie müssen klar und verständlich formuliert sein, um einer Inhaltskontrolle standzuhalten. Unklare Klauseln können bereits nach § 307 I 2 BGB für unwirksam erklärt werden.


Das Urteil des OLG Köln: Antworten auf brennende Fragen

Das Urteil des OLG Köln vom 28. Juli 2023 hat wichtige Fragen im Zusammenhang mit lizenzierter Software und AGB beantwortet. Im Mittelpunkt stand die Wirksamkeit einer Klausel in den AGB eines Softwareanbieters, die besagte: „Es ist untersagt, Anwendungen von Drittherstellern zu verwenden, welche direkt auf die vom Anwendungspaket benutzte Datenbank zugreifen oder indirekten Zugriff auf die in der Datenbank gespeicherten Informationen haben.«

Diese Klausel verstieß gegen das Transparenzgebot nach § 307 I 2 BGB. § 307 BGB stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG dar, sodass die Verwendung der Klausel als unlauter eingestuft wurde. Der Lizenznehmer konnte trotz sorgfältiger und aufmerksamer Teilnahme am Wirtschaftsverkehr nicht feststellen, ob und in welchem Umfang er weiterhin Zugriff auf seine eigenen Daten hatte, um beispielsweise betriebswirtschaftliche Auswertungen über ein Programm eines Drittanbieters zu erstellen.

Das OLG Köln betonte in seinen Entscheidungsgründen, dass das Transparenzgebot den Verwender von AGB dazu verpflichtet, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners so klar, einfach und präzise wie möglich darzustellen. Dies beinhaltet nicht nur die klare Formulierung jeder einzelnen Bedingung, sondern auch deren Verständlichkeit im Kontext der übrigen Klauseln.

Die Klausel sollte auch die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen für einen durchschnittlichen Vertragspartner so weit wie möglich aufzeigen. Es ist nach dem Verständlichkeitsgebot wichtig, dass dem Vertragspartner klar ist, was auf ihn zukommt. Bei der Beurteilung, ob eine Regelung dem Transparenzgebot entspricht, ist dabei auf den aufmerksamen und sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr abzustellen.

Bereits die bloße Unklarheit einer Klausel kann zu ihrer Unwirksamkeit führen, auch wenn die Gefahr einer inhaltlichen Benachteiligung des anderen Teils nicht gegeben ist. Auch geht mit einer Verletzung des Transparenzgebots in der Regel stets auch die Gefahr einer sachlichen Benachteiligung einher. Wenn das Verständlichkeitsgebot verletzt wird, könnte der andere Teil daran gehindert sein, Verhandlungsmöglichkeiten oder Marktchancen wahrzunehmen.


Bedeutung des Urteils für Unternehmen und Verbraucher 

Das Urteil des OLG Köln hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen, die lizenzierte Softwares anbieten, sowie für Verbraucher, die diese nutzen. Es unterstreicht die Notwendigkeit, AGB sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie die Pflicht haben, transparente und faire AGB zu formulieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Verbraucher wiederum können sich darauf verlassen, dass ihre Rechte durch solche Urteile geschützt werden und sie nicht durch den erschwerten Zugang zum Markt unangemessen benachteiligt werden dürfen. Fazit: Rechtssicherheit in der Softwarelizenzierung Das Urteil des OLG Köln vom 28. Juli 2023 verdeutlicht die Bedeutung von transparenten und fairen AGB in der Softwarelizenzierung. Es bietet sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern wichtige Leitlinien, um rechtliche Probleme zu vermeiden und Rechte der User zu wahren. Gerade in einer Zeit, in der die Nutzung lizenzierter Software weit verbreitet ist, ist eine klare rechtliche Regelung unerlässlich, um eine verlässliche und transparente Basis für alle Beteiligten zu schaffen. Es bleibt insoweit abzuwarten, welche weiteren Entscheidungen in Zukunft noch getroffen werden.


Auf diese Klauseln sollten Lizenznehmer in Softwareverträgen besonders achten (Checkliste)

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Streitigkeiten bereits bei Vertragsabschluss durch saubere Vertragsgestaltung vermieden werden können. Lizenznehmer sollten daher Verträge gerade auch im Hinblick auf folgende Regelungen kritisch prüfen:


  • Nutzungsrechte: Überprüfen Sie genau, welche Nutzungsrechte Ihnen gewährt werden. Sind diese exklusiv oder nicht-exklusiv? Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungsdauer oder des Nutzungsumfangs?
  • Gewährleistung und Haftung: Wie sind die Regelungen zur Gewährleistung und Haftung? Wer haftet bei Mängeln der Software oder bei Ausfällen?
  • Pflichten des Lizenzgebers: Welche Pflichten hat der Lizenzgeber? Muss er beispielsweise Updates oder Support liefern?
  • Pflichten des Lizenznehmers: Welche Pflichten haben Sie als Lizenznehmer? Gibt es beispielsweise Vorgaben zur Datensicherung oder zur Einhaltung von Sicherheitsstandards?
  • Kündigungsregelungen: Wie sind die Kündigungsregelungen? Gibt es eine Mindestlaufzeit oder besondere Kündigungsfristen?
  • Datenschutz: Wie wird der Datenschutz geregelt? Wer ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich?
  • Transparenzgebot: Sind alle Klauseln klar und verständlich formuliert? Unklare Klauseln können unwirksam sein.
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Vor welchem Gericht in welchem Land und ggf. mit welchen Kosten muss ich bei Streitigkeiten rechnen?

Diese Checkliste ist nicht abschließend und sollte nur als Orientierung dienen. Bei Unklarheiten oder rechtlichen Fragen sollten Sie sich an einen Fachanwalt für IT-Recht wenden



* Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann ist Gründungspartner von LFR Wirtschaftsanwälte München, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz, zertifizierter Wirtschaftsmediator (IHK) und systemischer Business Coach (IHK). Frau Esra Duran ist Rechtsanwältin dieser Kanzlei und Mitarbeiterin im Fachbereich IT-Recht.


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Foto(s): https://unsplash.com/de/fotos/person-mit-bleistift-in-der-nahe-von-laptop-5fNmWej4tAA

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