Ende Dezember 2011 hatte das Erlanger Solarkraftwerk-Unternehmen Solar Millennium einen Insolvenzantrag gestellt. Von der Insolvenz der Solar Millennium AG sind aber vor allem rund 30 000 Anleger betroffen, die das Unternehmen entweder über Anleihen oder Aktien finanziert hatten. Die Anleger hatten sich vor allem aufgrund ökologischer Erwägungen an der Solar Millennium beteiligt, da sich diese auf die Entwicklung, Finanzierung und den Bau von Solarkraftwerken konzentrierte.
Besonders hart könnte es die rund 14 000 Aktionäre der Solar Millennium AG treffen: diese werden erst nachrangig hinter allen anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse befriedigt, sodass an die Aktionäre der Solar Millennium erst dann Geld zurückfließt, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger zu 100 % erfüllt wurden. Dieses Szenario dürfte selbst laut Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters utopisch sein, sodass die Aktionäre von Solar Millennium schon jetzt mit einem erheblichen Kapitalverlust rechnen können.
Aber auch für die rund 16 000 Anleger, die Inhaber-Teilschuldverschreibungen von Solar Millennium im Wert von über 227 Mio. € besitzen, ist fraglich, ob sie ihr Geld zurückbekommen werden. Da diese aber im Gegensatz zu den Aktionären der Solar Millennium AG als Gläubiger im Insolvenzverfahren gelten, haben diese zunächst bessere Chancen, wenigstens einen Teil zurückzuerhalten, da diese die gleiche Quote wie andere Gläubiger ausbezahlt bekommen, wobei aber auch jetzt noch die Höhe der Quote ungewiss ist.
Anlegern von Solar Millennium droht also möglicherweise der Totalverlust ihres eingezahlten Kapitals. Hingegen sind die Anleger der geschlossenen Fonds von Solar Millennium „Andasol" und „Ibersol" von der Zahlungsunfähigkeit der Solar Millennium AG zunächst nicht betroffen. Die beiden geschlossenen Fonds sollten solarthermische Kraftwerke in Südspanien finanzieren, wobei das Andasol-Kraftwerk derzeit schon in Betrieb ist und schon Strom für die rund 3500 Anleger liefert. Bei Ibersol hingegen erfolgt die Rückabwicklung, sodass die eingezahlten 6,6 Mio. € wieder an die Anleger ausgekehrt werden.
Für das Unternehmen Solar Millennium wird derzeit nach Investoren gesucht, wobei sich laut einem Bericht von Focus Money Online vom 30.01.2012 angeblich bereits etwa 70 Kaufinteressenten gemeldet haben. In den Gesprächen sei von einem Verkauf des gesamten Unternehmens Solar Millennium oder nur Teilen davon die Rede. Allerdings könnte der Solar Millennium AG trotzdem noch die Zerschlagung drohen, da die zahlreichen Projektgesellschaften die Verhandlungen erschweren. Mit der möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens könnte zum 1. März 2012 gerechnet werden.
Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters haben Anleger der Solar Millennium AG kaum Chancen, aus der Insolvenzmasse befriedigt zu werden, sodass ihnen ein erheblicher Kapitalverlust droht. Trotzdem sollten nun vorerst die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da auch während eines Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte auftauchen können.
Wichtiger ist für Anleger der Solar Millennium jedoch nun, sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt über die Möglichkeiten der Rückabwicklung der Anlage beraten zu lassen, da über diesen Weg die Verluste der Anleger minimiert werden können. Schadensersatzansprüche der Anleger der Solar Millennium bestehen vor allem dann, wenn sie von den Banken nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden, so z. B., wenn ihnen ein mögliches Totalverlustrisiko oder die nachrangige Befriedigung in der Insolvenz verschwiegen wurde. Weiterhin haben Anleger der Solar Millennium AG Schadensersatzansprüche, wenn sie über die Kick-Back Zahlungen (Provisionen) nicht aufgeklärt wurden.
Geschädigte Anleger der Solar Millennium AG sollten jetzt handeln, um ihre Verluste aus dem Geschäft möglichst gering zu halten.
Bewertung
3 von
16 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert