Rechtstipp vom 11.03.2011

Sozialversicherung: Wer einen Betrieb erwirbt, kauft damit nicht auch die Beitragsschulden

Wer einen Betrieb erwirbt, der hat damit nicht zugleich auch die Beitragsschulden des vorherigen Eigentümers mitgekauft. Das Bayerische Landessozialgericht: Nur der "abgebende Arbeitgeber" schulde die Sozialversicherungsbeiträge. Dass der arbeitsrechtliche Übergang nach anderen Regeln funktioniere, ändere daran nichts. (Bayerisches LSG, L 5 R 848/10 B ER)

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