Viele Deutsche mit Vermögen in Spanien „vergessen" es, Steuern zu zahlen. So ist z. B. vielen Deutschen mit Vermögen in Spanien schlicht unbekannt, dass dem Eigentümer der „Nutzungsvorteil" der eigenen Immobilie als Einkommen zugerechnet wird und zu versteuern ist. Viele Deutsche versuchen auch die spanische Erbschaftsteuer verjähren zu lassen, womit sie allerdings immer seltener durchkommen. Meist beginnt die spanische Finanzverwaltung pünktlich vor Eintritt der Verjährung, welche nach Art. 66 a LGT i. V. m. Art 67 Ab. 1 S.1 LGT 4 Jahre nach Ablauf des Selbstveranlagungszeitraums eintritt, ein Steuerverfahren, was nach Art. 68 LGT die Verjährung unterbricht.
Die Steuer wird dann oftmals auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse zuzüglich eines Zuschlags („Recargo de apremio ordinario"") festgesetzt. Nach Art. 27 LGT (die autonomen Gemeinschaften können hiervon abweichende Bestimmungen treffen) beträgt der Zuschlag nach Ablauf der Selbstveranlagungsfrist 5 %, nach weiteren 3 Monaten 10 %, nach Ablauf von bis zu 12 Monaten 15 %. Nach Ablauf von mehr als 12 Monaten beträgt der Zuschlag 20 % auf den verspätet abgeführten Betrag. Hinzu kommen Zinsen (etwa 7 %). Nach Ablauf der Selbstveranlagungsfrist und trotz Zuschlag räumt das Finanzamt in der Regel eine Gnadenfrist ein. Innerhalb dieser Frist wird die Zahlung des Gesamtbetrags (Netto-Schuldbetrag + Zuschläge) trotz Steuerstrafverfahren begünstigt (z. B. die Verkürzung des Zuschlags von 20 % auf 10 %).
Strafbar ist die Nichtabführung in der Regel - anders als in Deutschland - nicht. Nach § 305 des spanischen Strafgesetzbuchs ist aber eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und eine Steuerstrafe bis zum sechsfachen des hinterzogenen Betrags vorgesehen, wenn der zu wenig abgeführte Betrag EURO 120.000,-- oder mehr beträgt.
Fazit: Der Steuerpflichtige sollte sich sehr gut überlegen, ob er das Risiko einer Steuerstrafe eingehen will; zumal spanische Steuern und Zuschläge immer leichter auch in Deutschland vollstreckt werden können und die spanischen Finanzbehörden auch tatsächlich Steuern in Deutschland beitreiben.
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