Sparkasse darf kein Entgelt für Darlehenskontoauszug erheben

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In etlichen Muster-Vertragsformularen von Sparkassen bundesweit finden sich Preisklauseln im Zusammenhang mit Gebühren für die Erstellung von Jahreskontoauszügen bei Immobiliendarlehensverträgen. Mitunter verlangen die Sparkassen hierfür bis zu 20 € pro Jahr. Das Landgericht Konstanz hat der Sparkasse Hegau Bodensee nunmehr auf eine Klage der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg hin untersagt, eine entsprechende Preisklausel zu verwenden. Nicht nur Kunden der beklagten Sparkasse sollten diese zu unrecht erhobenen Gebühren zurückfordern.

20 Euro pro Jahr für einen Jahreskontoauszug des Darlehenskontos - so viel verlangt die Sparkasse Hegau-Bodensee in ihren Darlehensverträgen zur Immobilienfinanzierung, ohne dass die Darlehensnehmer diese Leistung bestellt haben. Es ist nicht der erste Fall, in dem Banken Leistungen, die sie aus eigenen Interesse erbringen, versuchen auf die Kunden abzuwälzen. Das Landgericht Konstanz gab der Klage der Verbraucherschutzzentrale statt (LG Konstanz -  vom 22.01.2021, Az. T 5 O 68/20, nicht rechtskräftig).

OLG Frankfurt hat bereits eine vergleichbare Klausel kassiert

Das OLG Frankfurt am Main (Az. 3 U 72/13) hatte eine Klausel „Kosten für Darlehensauszug von zur Zeit EUR 15,34 jährlich“ nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands für unwirksam befunden. Zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes kam es letztlich nicht, weil die in diesem Verfahren verklagte Sparkasse die Revision zurückgenommen hatte.

Betroffenen sollten Gebühren zurückverlangen

Die Urteile des LG Konstanz sowie des OLG Frankfurt zeigen, dass entsprechende Preisklauseln Kunden unangemessen benachteiligen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Musterbrief bereitgestellt (Musterbrief), mit dem Kunden die Sparkassen anschreiben können.

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale BW vom 16.03.2021


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