Sparkassen kündigen alte Prämiensparverträge

  • 2 Minuten Lesezeit

Prämiensparverträge waren lange ein Sparkassen-Bestseller. In Zeiten niedriger Zinsen werden sie den Banken aber zu teuer. Nach Informationen des WDR kündigen in Nordrhein-Westfalen erste Sparkassen daher die für die Kunden lukrativen Verträge. Die meisten Vertragsauflösungen gab es nach WDR-Informationen vom 02.10.2019 bei der Sparkasse Mülheim. 

Die Sparkasse Mülheim bestätigte, 5327 Prämiensparverträge gekündigt zu haben. Die Sparkasse Vest, die Recklinghausen, Marl, Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten und Herten abdeckt, hat Kündigungen an einige ihrer Kunden verschickt. In einer Umfrage äußerten sich die im Ruhrgebiet ansässigen Sparkassen unterschiedlich: Die Sparkasse Essen schloss Kündigungen aus. Die Sparkassen Witten Dortmund und Bottrop betonten, dies aktuell nicht zu planen, schlossen aber auf lange Sicht nichts aus (Quelle: WAZ vom 01.10.2019, Ausgabe Nr. 228). 

Die Sparkassen berufen sich dabei auf ein Urteil des BGH vom 14.05.2019 (Az.: XI ZR 345/18), in dem die Kündigung solcher Verträge unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt wurde. 

In den Verträgen, die häufig bis in die 1990er Jahre zurückreichen, sind – zusätzlich zum Zins – Prämien vereinbart. Neben dem Grundzins erhält der Kunde auf den insgesamt angesparten Betrag eine Prämie auf die jeweils in einem Jahr eingezahlte Summe – und diese Prämie steigt im Zeitverlauf. Eine feste Laufzeit gibt es nicht. In vielen Verträgen bekommen die Kunden nach 15 Sparjahren die höchste Prämienstufe und damit 50 % der in dem Jahr eingezahlten Sparbeträge als Bonus.

Betroffene Kunden sollten ihre Verträge von einem Fachanwalt rechtlich überprüfen lassen, ehe sie eine Kündigung akzeptieren. Denn nicht jeder Sparvertrag darf gekündigt werden. Wurde die höchste Prämienstufe noch nicht erreicht, kann die Sparkasse den Vertrag auch nicht kündigen. 

Ferner können noch andere Gründe einer Kündigung im Wege stehen, etwa wenn eine bestimmte Laufzeit des Vertrages vereinbart wurde. Kritisch sind die die Kündigungen auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Prämienverträge in vielen Fällen als Baustein der Altersvorsorge entweder gedacht gewesen waren, der nun ersatzlos wegfällt. Geprüft werden sollte daneben, ob die Zinsen bei den Prämiensparverträgen richtig berechnet wurden. 

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sachsen, die bislang 150 Prämiensparverträge mit variabler Verzinsung in Prüfung hatte, weisen alle geprüften Verträge falsche Zinsberechnungen aus. 

„Wir haben alle diese Fälle an Kreditsachverständige weitergegeben und man kann sagen, dass im Durchschnitt ein vierstelliger nachträglicher Zinsanspruch entstanden ist und dass die Verbraucher diesen Betrag auch zurückfordern können“, erklärte Madlen Müller, Finanzberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen (Quelle: www.mdr.de/umschau/umschau-praemiensparvertraege-der-sparkasse-pruefung-falsche-zinsberechnungen100.html).


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann

Beiträge zum Thema